Rentenumwanlung

von
Rudi

Ich wurde 2000 Rentner mit 60 wegen Arbeitslosigkeit. Ich verdiente mir in den ersten jahren etwas geringfügig dazu.
Kann ich jetzt eine Umwandlung meiner Rente in eine Regelaltersrente beantragen, um die Beiträge, wegen der geringfügigen Tätigkeit noch mit in die Rente zu bekommen?

von
-_-

Nein, darauf haben Sie keinen Anspruch. Als Bezieher einer Vollrente wegen Alters sind Sie ohnehin versicherungsfrei, selbst wenn Sie keinen Minijob ausüben.

Es werden auch normalerweise für Minijobs keine Entgeltpunkte und nur verminderte Wartezeitmonate, sondern Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt. Die Vorschrift dazu ist § 76b SGB VI.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__76b.html

Absatz 1 (Ermittlung der Zuschläge an Entgeltpunkten) gilt nicht für Beschäftigte, die

1. als Bezieher einer Vollrente wegen Alters,
2. als Versorgungsbezieher,
3. wegen des Erreichens der Regelaltersgrenze oder
4. wegen einer Beitragserstattung

versicherungsfrei sind.

Es ergeben sich also keine zusätzlichen Entgeltpunkte und es bleibt bei der bisher bezogenen Vollrente wegen Alters.

von
LS

User Rudi, eine bereits als Altersrente gewährte Rente kann nicht mehr in eine andere Altersrente, hier die Regelaltersrente, gewandelt werden.
.
Ich unterstelle, dass Sie für die geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung keine Aufstockung der RV-Beiteräge vorgenommen haben, denn das wäre falsch, der gezahlte Aufstockungsbetrag wäre zu erstatten, da er keine Wirkung entfalten kann.
.
Eine Anrechnung der Verdienste aus dieser Art der Nebenbeschäftigung auf die Rente erfolgt nicht mehr.
.
Der vom AG zu zahlende Anteil geht in den großen Topf "Solidarbeitrag"

Experten-Antwort

Gem. § 34 Abs. 4 SGB 6 ist ein Wechsel von einer Altersrente in eine andere nicht möglich.
Der Ausschluss gilt auch in den Fällen, in denen sich durch einen Wechsel z. B. von einer Altersrente in eine andere Altersrente ein günstigerer Zugangsfaktor ergeben würde

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