Ich wurde 2000 Rentner mit 60 wegen Arbeitslosigkeit. Ich verdiente mir in den ersten jahren etwas geringfügig dazu.
Kann ich jetzt eine Umwandlung meiner Rente in eine Regelaltersrente beantragen, um die Beiträge, wegen der geringfügigen Tätigkeit noch mit in die Rente zu bekommen?
Nein, darauf haben Sie keinen Anspruch. Als Bezieher einer Vollrente wegen Alters sind Sie ohnehin versicherungsfrei, selbst wenn Sie keinen Minijob ausüben.
Es werden auch normalerweise für Minijobs keine Entgeltpunkte und nur verminderte Wartezeitmonate, sondern Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt. Die Vorschrift dazu ist § 76b SGB VI.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__76b.html
Absatz 1 (Ermittlung der Zuschläge an Entgeltpunkten) gilt nicht für Beschäftigte, die
1. als Bezieher einer Vollrente wegen Alters,
2. als Versorgungsbezieher,
3. wegen des Erreichens der Regelaltersgrenze oder
4. wegen einer Beitragserstattung
versicherungsfrei sind.
Es ergeben sich also keine zusätzlichen Entgeltpunkte und es bleibt bei der bisher bezogenen Vollrente wegen Alters.
User Rudi, eine bereits als Altersrente gewährte Rente kann nicht mehr in eine andere Altersrente, hier die Regelaltersrente, gewandelt werden.
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Ich unterstelle, dass Sie für die geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung keine Aufstockung der RV-Beiteräge vorgenommen haben, denn das wäre falsch, der gezahlte Aufstockungsbetrag wäre zu erstatten, da er keine Wirkung entfalten kann.
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Eine Anrechnung der Verdienste aus dieser Art der Nebenbeschäftigung auf die Rente erfolgt nicht mehr.
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Der vom AG zu zahlende Anteil geht in den großen Topf "Solidarbeitrag"