Im Jahre 1953 Geborene erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 7 Monaten und erfüllen damit die Voraussetzung für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
Mit Vollendung des 65. Lebensjahres besteht die Möglichkeit, die "neue" Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.