Renten wegen voller Erwerbsminderung, die aus GESUNDHEITLICHEN Gründen gezahlt werden, werden grundsätzlich nur auf Zeit geleistet. Die Rente wird nur dann unbefristet gezahlt, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Nach einer Befristung von insgesamt 9 Jahren wäre die Rente wegen voller Erwerbsminderung aus GESUNDHEITLICHEN Gründen dann aber als unbefristete Rente zu zahlen. Nach dieser Gesamtdauer der Befristung geht man davon aus, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung wieder behoben werden kann (§ 102 Abs. 2 SGB VI). Innerhalb dieses 9-Jahreszeitraums können mehrere Verlängerungen liegen. Eine Verlängerung darf aber immer nur für maximal 3 Jahre erfolgen. Es kann aber auch nur einmal für 1 Jahr, wie bei Ihnen, sein.
Wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung jedoch aufgrund der ARBEITSMARKTLAGE gezahlt, ist diese IMMER nur auf Zeit zu leisten. Bei diesen Arbeitsmarktrenten gilt die oben genannte Gesamtdauer der Befristung von maximal 9 Jahren nicht; sie können immer wieder befristet weitergezahlt werden.
Wird Ihnen von Ihrem Rentenversicherungsträger während des Rentenbezugs eine Reha angeboten, sollten Sie diese im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten annehmen und daran teilnehmen. Die Versorgung Ihrer beiden Kinder während der Reha würde u. U. finanziell im Rahmen der sog. Haushaltshilfe gesichert. Sollten Sie eine Reha angeboten bekommen, dann sollten Sie bereits im Vorfeld mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären, wie das mit einer Kostenübernahme im Rahmen der Haushaltshilfe aussieht (s. auch den Beitrag von "Unbekannt").