Hallo Manuela,
den Ausführungen von Wolfgang und mabu stimmen wir zu. Wir empfehlen Ihnen etwa im Juni diesen Jahres bei Ihrer nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie den Antrag auf Weitergewährung stellen können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.