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Rentenverlängerung

von Manuela06.03.2010 | 17:22
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7 Antworten

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Guten Tag, meine befristete EU-Rente endset am 30.11.2010. In meinem Rentenbescheid steht Die Rente endet mit dem 30.11.2010,ohne das wir einen weiteren Bescheid erteilen. Darunter steht: Rechzeitig vor dem Wegfallzeitpunkt prüfen wir erneut, ob darüber hinaus ein Rentenanspruch besteht. Nach Abschluß der Prüfung erhalten sie eine weitere Nachricht. Muß ich dann keinen Antrag 4 Monate vor Ablauf der Rente stellen? Oder doch? Habe Angst was falsch zumachen und vieleicht Fristen zu versäumen. Bitte um Hilfe bin ganz Konfus! Sag schon mal lieben Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Manuela,

den Ausführungen von Wolfgang und mabu stimmen wir zu. Wir empfehlen Ihnen etwa im Juni diesen Jahres bei Ihrer nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie den Antrag auf Weitergewährung stellen können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

6 Antworten

Wolfgangam 06.03.2010 | 21:26
Hallo Manuela, stellen Sie 5-6 Monate vor Auslaufen der Rente einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente. Etwaige med. Nachprüfungen dauern schon mal etwas länger als nur 3-4 Monate, dann kann es eng werden. Seien Sie beruhigt, im Normalfall reicht die Zeit - die örtliche Beratungsstelle wird Sie entsprechend in den Terminplan nehmen. Gruß w.
mabuam 08.03.2010 | 12:47
Hallo, ich rate auch, eher 5-6 Monate einen Verlängerungsantrag zu stellen. Meine EMR läuft 04.2011 aus und ich werde auch Anfang Nov. einen Verlängerungsantrag stellen, da auch die Weihnachtszeit dazwischen sein wird. Laut einem Telefonat mit einer VdK- Mitarbeiterin werden Verlängerungsanträge deutlich schneller als Erstanträge bearbeitet. Auch sei die Hürde leichter. Aber die Anmerkungen anderer EMR im Forum berichten eher vom wiederholten K(r)ampf.
Manuelaam 08.03.2010 | 17:22
Hallo liebe User, also kann ich nicht davon ausgehen das die DRV von sich aus prüft wie es in meinem Rentenbescheid steht.?Und nach Abschluß ihrer Prüfung mir eine weitere Nachricht zu kommen läßt! Das ist das was mich so unsicher macht muß ich überhaupt einen neuen Antrag stellen. Nicht das da was durcheinander gerät. Für weitere Tipps wäre ich sehr dankbar! Tschüss
Wolfgangam 08.03.2010 | 19:07
Hallo Manuela, > Darunter steht: Rechzeitig vor dem Wegfallzeitpunkt prüfen wir erneut, ob darüber hinaus ein Rentenanspruch besteht. Von welcher DRV kommt der Bescheid ? Dass hier vor Bescheidende allumfassend - eben auch medizinisch - geprüft wird, ist mir neu (wie will die DRV wissen, was sich verbessert/verschlechtert hat, bei welchen Ärzten Sie jetzt in Behandlung sind ?!) Wahrscheinlich erhalten Sie vor EM-Rente nur ein Computer-generiertes Schreiben, in dem Sie genau im Sinne des Weiterzahlungsantrages aufgefordert werden, diesen zu stellen und entsprechende Angaben zu machen. Das können Sie abkürzen, indem Sie ein wenig früher das Verfahren selbst ingang setzen. Gruß w.
Manuelaam 09.03.2010 | 15:30
Hallo Wolfgang, bekomme Knappschaftsrente und es steht genauso im Rentenbescheid wie ich es geschrieben habe. Sie haben Recht woher sollen die wissen wie es mir jetzt geht und ob nicht eine neue Krankheit dazu gekommen ist. Ich kann mir das nur so erklären das vieleicht der Befundbericht vom Psychiater ausschlaggebend ist den die DRV anfordern evtl. anfordern wird. Wie gesagt die beiden Sätze im Rentenbescheid machen mich völlig durcheinander. Nette Grüsse Manuela wird.
Wolfgangam 09.03.2010 | 20:25
Hallo Manuela, Knappschaft ...liegen mir keine Erfahrungswerte in dieser Sache vor. Aus Bund- oder Regionalträgerbescheiden kenne ich den Passus nicht. Vielleicht nimmt einer anderer/Experte dazu noch Stellung. Rat bleibt trotzdem, wie oben, 5-6 Monate vorher selbst aktiv zu werden. Gruß w.
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