Hallo Helmut50,
sofern Sie nicht mehr in ärztlicher Behandlung sind und daher keine aktuellen Befunde vorliegen, wird der ärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers ggfs. eine gutachterliche Stellungnahme veranlassen.
Sie werden dann eine Einladung von einem Gutachter erhalten. Der Gutachter wird aufgrund der aktuellen Untersuchung ein Votum bezüglich Ihres aktuellen Gesundheitsbildes erstellen.
Daraufhin wird über Ihren Antrag auf Verlängerung der Erwerbsminderungsrente entschieden.