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Experten-Antwort

Rentenverlängerung

von Helmut5026.09.2018 | 10:24
105 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Ich habe eine befristete Em-Rente (läuft seit 2013), nun steht eine Verlängerung an. Kann leider keinen Befundbericht der RV zusenden, da ich mich schon seit längerer Zeit nicht mehr in ärztlicher Behandlung befinde. Bei meiner Erkrankung wäre dies eh sinnlos. Bin fast 50 Jahre alt. Mit was muss ich nun rechnen,evtl. mit einer Rentenablehnung? Das Selbsteinschätzungsformular habe ich ausgefüllt, was hat dies überhaupt für ein Gewicht bei der Entscheidung? MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helmut50,

sofern Sie nicht mehr in ärztlicher Behandlung sind und daher keine aktuellen Befunde vorliegen, wird der ärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers ggfs. eine gutachterliche Stellungnahme veranlassen.

Sie werden dann eine Einladung von einem Gutachter erhalten. Der Gutachter wird aufgrund der aktuellen Untersuchung ein Votum bezüglich Ihres aktuellen Gesundheitsbildes erstellen.

Daraufhin wird über Ihren Antrag auf Verlängerung der Erwerbsminderungsrente entschieden.

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