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Experten-Antwort

Rentenverlängerung/Gutachter

von Sonja4423.09.2018 | 11:44
212 Ansichten
5 Antworten

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Hallo Ich muss wegen der Rentenverlängerung erneut zu einem Gutachter. Beziehe eine Arbeitsmarktrente seit 2012. Weiss der Gutachter schon das wichtigste (Akteneinsicht) oder muss ich damit rechnen, alles nochmal - wie beim Erstantrag - zu berichten? Frage mich überhaupt, wozu es sinnvoll ist, bei Rentenverlängerungen oftmals zusätzlich zu einem Gutachter zu müssen? Vor allem, bei Menschen mit chronischen Erkrankungen? Danke.....

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.09.2018 | 08:33

Hallo Sonja44,

Sie können davon ausgehen, dass dem Gutachter die bisherigen medizinischen Unterlagen vorliegen. Welche Fragen Ihnen der Gutachter jedoch stellen wird und ob die sich auch auf länger zurückliegende Sachverhalte beziehen (um sich ein umfassendes Bild zu machen), kann nicht vorhergesagt werden.

4 Antworten

santanderam 23.09.2018 | 11:50
Grundsätzlich hat der Gutachter die Akten von der ersten Begutachtung. Sollten neue Erkenntnisse über die Erwerbsminderung dazu gekommen sein, bitte Unterlagen vom behandelnden Arzt mitbringen oder Die Rentenversicherung wird sie dort anfordern. Und JA. Die Begutachtung ist sinnvoll.
Heike44am 23.09.2018 | 15:08
Hallo, normalerweise hat der Gutachter alle Unterlagen vorliegen. Sollten kurzfristig neue Erkrankungen dazu gekommen sein, dann bring diese Unterlagen mit zum Gutachter. Normalerweise wenn man eine volle EMR erhält, muss man meistens nicht mehr zum Gutachter. Aber in Deinem Fall sieht das anders aus. Du bist teilweise erwerbsgemindert und könntest ja halbwegs arbeiten. Grüße
Naomiam 23.09.2018 | 17:10
Egal ob befristete Teil- oder Voll EMR ich musste bei der Verlängerung auch zum Gutachter. Meinem Gutachter lagen alle Unterlagen vor, auch das erste Gutachten. Trotzdem wollte er alles nocheinmal wissen. Was durchaus Sinn macht, wenn er meine Erkrankung und deren Auswirkungen komplett erfassen möchte. Das hat dann zur Gewährung der vollen EMR bis zum Rentenalter geführt, da eine ganz klar Verschlechterung vorlag. Der Gutachter empfahl eine erneute Befristung, die DRV sah das wohl anders.
Otto44am 23.09.2018 | 15:56
Zitat von Heike44 anzeigen
Wer hat Ihnen das denn erzählt? Sinn und Zweck von befristeten EM-Renten ist es, möglichst zeitnah auf eventuelle gesundheitliche Verbesserungen reagieren zu können. Folglich muss JEDER Bezieher einer befristeten EM-Rente mit gutachterlichen Überprüfungen rechnen, egal ob es sich um eine volle oder eine Teil-Rente handelt. Lediglich Bezieher von unbefristeten Renten sind vor gutachterlichen Überprüfungen relativ sicher, da in diesen Fällen gewöhnlich Besserungen der Erwerbsfähigkeit unwahrscheinlich sind. Trotzdem werden auch unbefristete Renten manchmal überprüft. Gruß
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