Hallo
Ich muss wegen der Rentenverlängerung erneut zu einem Gutachter. Beziehe eine Arbeitsmarktrente seit 2012.
Weiss der Gutachter schon das wichtigste (Akteneinsicht) oder muss ich damit rechnen, alles nochmal - wie beim Erstantrag - zu berichten?
Frage mich überhaupt, wozu es sinnvoll ist, bei Rentenverlängerungen oftmals zusätzlich zu einem Gutachter zu müssen?
Vor allem, bei Menschen mit chronischen Erkrankungen?
Danke.....