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Rentenverlauf bis 2004 ?

von Rudolf25.08.2010 | 11:00
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich und meine Frau haben jeweil vor einiger Zeit unsere Rentenverläufe angefordert. Wir haben Beide bis jetzt gearbeitet. Bei mir sind alle Zeiten bis 2009 aufgeführt. Bei meiner Frau jedoch nur bis 2004. Hat das einen speziellen Grund ? Was muß ich tun, daß meine Frau auch einen Rentenverlauf bekommt der bis 2009 auflistet ? Sonst kann man ja nicht überprüfen, ob alles korrekt abgeführt wurde.

7 Antworten

Rudolfam 25.08.2010 | 11:44
Wo muß meine Frau die fehlenden Zeiten nachweisen ? Wie nachweisen ? Wir haben die Gehaltsabrechungen, da sind alle abgeführten Beiträge aufgeführt. Soll sie bei der GKV nachfragen, mit ihrem Arbeitgeber reden, was da los ist ?
Bertam 25.08.2010 | 11:53
Ihr Frau hat ja vom Arbeitgeber jedes Jahr eine Meldung zur Sozialversicherung bekommen, aus der der Sozialversicherungsstatus, die Entgelte und die Versicherungsnummer hervor gehen. Einfach diese Meldungen nehmen und mit dem Versicherungsverlauf bei der DRV vorstellig werden. Dort schaut man sich das ganze an und wird die Angaben/Meldungen überprüfen. Über das Ergebnis wird Ihre Frau nach Abschluss der Prüfung informiert.
Batrixam 25.08.2010 | 13:54
Hat Ihre Frau vielleicht zu 2005 den Arbeitgeber gewechselt? Wenn ja, könnte vielleicht auch eine 2. Versicherungsnummer existieren, weil der neue Arbeitgeber die existierende Nummer nicht erfragt oder bekommen hat und einfach ohne Nummer angemeldet hat. In diesen Fällen wird oftmals einfach eine weitere Nummer vergeben. Dies kann ein Berater in der Auskunfts-& Beratugsstelle der DRV bei Vorlage des Personalausweises schnell prüfen. Wenn nicht, schließe ich mich meinen Vorrednern an...
Bertam 25.08.2010 | 13:36
Wenn Sie die Meldungen nicht mehr haben, wird sich die DRV mit der Krankenkasse als Einzugsstelle in Verbindung setzen um zu klären was da falsch gelaufen ist. Anhand der Gehaltsabrechnung weißen Sie die Einbehaltung der SV-Beiträge nach. Ein Nachweis über die Beitragsabführung des Arbeitgebers ist die Gehaltsabrechnung m.E. aber nicht. Wenn Sie eine Meldung zur SV finden sollten, vergleichen Sie die Versicherungsnummeren. Es kann auch mal vorkommen, dass der Arbeitgeber auf Grund eines Fehlers zu einer falschen / zweiten Versicherungsnummer gemeldet hat. Die von Ihrem Arbeitgeber erhaltene Meldung zur Sozialversicherung enthält - zumindest bei mir - den Hinweis. "Bitte sorgfältig aufbewahren. Ihr Nachweis gegenüber dem RV-Träger." So sollten Sie dies auch für die Zukunft handhaben.
R-Rateram 25.08.2010 | 11:05
die Zeiten Ihrer Frau sind nur bis 2004 aufgeführt?? Sehr seltsam. Und Ihre Frau ist genau wie sie laufend beschäftigt???Kurios kurios. Ihre Frau sollte schnellstens Nachweise für die fehlenden Zeiten einreciehn, denn hier hat entweder der Arbeitgeber oder die Krankenkasse gepennt. Die sind nämlich für die Meldungen zuständig.
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