Hallo darkangel,
die von der Pflegekasse für eine nicht erwerbsmäßige Pflege gezahlten Rentenversicherungsbeiträge haben prinzipiell keinen Einfluss auf die Höhe oder den Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.
Selbst wenn Ihnen Ihre Mutter (Pflegebedürftige) Geld für die Pflegetätigkeit zahlen würde, wäre dies bei der Prüfung der Hinzuverdienstgrenze nicht zu berücksichtigen, soweit es das von der Pflegekasse zu zahlende Pflegegeld nach § 37 SGB XI nicht übersteigt (Grundlage: § 96a Abs. 1 S. 4 Nr. 1 SGB VI).