Rentenversicherung

von
leo

Hallo,
ab wann bin ich als freiberufl. Hebamme von der Beitragszahlung in die gesetzl.RV befreit. Derzeit werde ich noch über die ICH-AG gefördert - läuft Juli 2007 aus.
Vielen Dank.
Leo

von
M

Hebammen sind nach § 2 Nr. 3 SGB VI versicherungspflichtig, da kommen sie also nicht raus...

Experten-Antwort

Selbständige Hebammen und Entbindungspfleger sind per Gesetz versicherungspflichtig. Zu diesem Personenkreis gehören ebenso die in Krankenhäusern freiberuflich tätigen Beleg-Hebammen.

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