Hallo, ab wann bin ich als freiberufl. Hebamme von der Beitragszahlung in die gesetzl.RV befreit. Derzeit werde ich noch über die ICH-AG gefördert - läuft Juli 2007 aus. Vielen Dank. Leo
12.01.2007, 09:17
von
M
Hebammen sind nach § 2 Nr. 3 SGB VI versicherungspflichtig, da kommen sie also nicht raus...
12.01.2007, 10:46
Experten-Antwort
Selbständige Hebammen und Entbindungspfleger sind per Gesetz versicherungspflichtig. Zu diesem Personenkreis gehören ebenso die in Krankenhäusern freiberuflich tätigen Beleg-Hebammen.