Hallo,
Ist auf einem Bescheid immer auch der Stempel der ausstellenden Stelle?
Hallo,
Ist auf einem Bescheid immer auch der Stempel der ausstellenden Stelle?
Nein!
Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.
Hallo Mal ne Frage,
in § 31 SGB IX ist der Begriff des Verwaltungsaktes geregelt. Unter diesem Link finden Sie die offizielle Rechtliche Anweisung der Rentenversicherung zu § 31 SGB IX:
Ein Bescheid muss keinen Stempel enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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