Rentenversicherung

von
Mal ne Frage

Hallo,

Ist auf einem Bescheid immer auch der Stempel der ausstellenden Stelle?

von
Mal ne Antwort

Nein!

von
33 SGB X

Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.

Experten-Antwort

Hallo Mal ne Frage,

in § 31 SGB IX ist der Begriff des Verwaltungsaktes geregelt. Unter diesem Link finden Sie die offizielle Rechtliche Anweisung der Rentenversicherung zu § 31 SGB IX:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/10_SGB_X/pp_0026_50/gra_sgb010_p_0031.html

Ein Bescheid muss keinen Stempel enthalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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