Den Ausführungen von Schade ist beizupflichten. Die Kindererziehungszeit erhält auf Antrag grundsätzlich die Mutter zugeordnet, es sei denn der Vater kann die überwiegende Erziehung nachweisen. Der Bezug von Elterngeld spielt bei der Beurteilung, welchem Elternteil die Kindererziehungszeit zugeordnet werden soll keine Rolle.
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