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Experten-Antwort

Rentenversicherung abmelden

von onurb5823.07.2019 | 13:08
130 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe jetzt bis einschl.Juli ALG 1 bezogen. Alg II bekomme ich nicht, da Frau voll arbeitet. Ich will mit 63 in Rente gehen, das wäre am 1, Aug. 2021, in genau 2 Jahren. Das Arbeitsamt will mich weiterhin betreuen, wäre das Nachteilig für mich, wegen den 2 Jahren vor Rente, wenn man Arbeitslos ist ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Wenn Kein Arbeitslosengeld mehr gezahlt wird, werden auch keine Beiträge mehr an die Rentenversicherung gezahlt.

2. Sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit abmelden, entsteht eine Lücke im Versicherungskonto. Diese Lücke kann Auswirkungen auf die Bewertung der Durchschnittsbewertung haben (Wert ist entscheidend für die Bewertung der beitragsfreien Zeiten).

3. Die Zeit der Arbeitslosigkeit wird selbst nicht bewertet, sondern zählt u.a. für die 35 Versicherungsjahre, sofern eine Regelmäßige Meldung bei der Agentur für Arbeit vorliegt.

4. Bei der 45- jährigen Wartezeit wird hingegen eine Anrechnungszeit ohne Bezug von Entgeltersatzleistungen (hier: Zeit der Arbeitslosigkeit) nicht mitgezählt.

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10 Antworten

onurb58am 23.07.2019 | 13:19
Ich habe irgendwo gelesen, dass die Zeit der Arbeitslosigkeit dann nicht zur Rentenzeit hinzugerechnet wird, wenn es nicht mindestens 2 Jahre sind.
Schadeam 23.07.2019 | 13:11
Nein, das "schlimmste" was Ihnen passieren könnte wäre ein Jobangebot von dort.
DRVam 23.07.2019 | 13:26
Sie meinen vermutlich die Anrechnung von Arbeitslosengeld zu den 45 Beitragsjahren in den letzten 2 Jahren vor dem Rentenbeginn. Das hat aber mit Ihrem Sachverhalt nichts zu tun.
onurb58am 23.07.2019 | 13:36
heist das, dass ich bis zum Rentenbeginn beim Arbeitsamt gemeldet sein kann, und mir werden die 2 Jahre Arbeitlos angerechnet in der Rentenhöhe ?
onurb58am 23.07.2019 | 13:53
Ich habe irgendwo gelesen, dass die Zeit der Arbeitslosigkeit dann nicht zur Rentenzeit hinzugerechnet wird, wenn es nicht mindestens 2 Jahre sind.
Sie meinen vermutlich die Anrechnung von Arbeitslosengeld zu den 45 Beitragsjahren in den letzten 2 Jahren vor dem Rentenbeginn. Das hat aber mit Ihrem Sachverhalt nichts zu tun.
Genau das meine ich aber. wird die Zeit berücksichtigt auch wenn ich kein Geld mehr vom Arbeitsamt bekomme, oder muss ich mich komplett abmelden.
DRVam 23.07.2019 | 13:55
Wenn kein Arbeitslosengeld I mehr gezahlt wird, werden auch keine Beiträge mehr von der AfA zur Rentenversicherung gezahlt.
senf-dazuam 23.07.2019 | 15:59
Wenn Sie mit 63 in Rente gehen möchten, dann ist die Regel mit "Arbeitslosigkeit in 2 Jahren vor Rentenbeginn" egal. Diese Zeit bringt erst einmal keine Rentenbeiträge, zählt aber als Anrechnungszeit zur Wartezeit für die "Rente für langjährig Versicherte" mit 63. Machen Sie sich deswegen keine Sorgen. Wenn Sie ohne Abschlag in Rente gehen möchten (Rente für _besonders_ langjährig Versicherte), dann geht das ab 66 Jahren. Dann (!) zählt die Arbeitslosigkeit in den beiden Jahren vorher (also ab 64) nicht mehr zur Wartezeit. Die (45 Jahre) sollten Sie dann schon erreicht haben ... aber das ist eine ganz andere Rente als Ihre mit 63. Wenn Sie es genau wissen wollen, gehen Sie doch einmal zur Beratungsstelle der DRV oder in Ihrer Stadt oder Gemeinde. da kann man Ihnen das noch einmal in Ruhe erklären. Abmelden beim Arbeitsamt brauchen Sie sich jedenfalls nicht.
W°lfgangam 23.07.2019 | 19:01
Hallo onurb58, wenn Sie sich beim 'Arbeitsamt abmelden', entsteht eine 'Lücke' im Versicherungskonto. Diese _kann_ Einfluss auf die 'Durchschnittswertberechnung' haben und damit _könnten_ frühere Zeiten (die von diesem Durchschnittswert abhängen) negativ beeinflusst werden ...wenn, dann geht es dabei um ein paar EUR Monatsrente. Idealerweise ist der erste Wert/Grundbewertung aus der Gesamtleistungsbewertung bereits höher ...geht ein bisschen sehr in die Tiefen der Rentenberechnung (Ihre Rentenauskunft bis 2017 enthält noch nachvollziehbare Berechnungsanlagen), daher suchen Sie bitte alternativ die nächste Beratungsstelle auf, die Ihnen eine 'optimale' Antwort geben kann ;-) Die Lücke als solche ist weder - für die Altersrente/63 von Bedeutung (wenn Sie die 35 Jahre eh schon voll haben) - noch für eine vorzeitige EM-Rente (der Anspruch bleibt auch bei einer Lücke bis zu 2 Jahren noch bestehen) Insofern ersparen Sie sich etwaigen 'Stress' mit dem Arbeitsamt ;-) Aber, berücksichtigen Sie die obigen Hinweise. Gruß w.
Soloam 23.07.2019 | 17:55
Zitat von onurb58 anzeigenausblenden
Sie meinen vermutlich die Anrechnung von Arbeitslosengeld zu den 45 Beitragsjahren in den letzten 2 Jahren vor dem Rentenbeginn. Das hat aber mit Ihrem Sachverhalt nichts zu tun.
Genau das meine ich aber. wird die Zeit berücksichtigt auch wenn ich kein Geld mehr vom Arbeitsamt bekomme, oder muss ich mich komplett abmelden.
Mich dünkt bei dem was Sie schreiben, dass es tatsächlich um Rente 63/45 Arbeitsjahre geht. Das wäre bei Ihnen so nicht möglich.
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