Hallo Alexander,
ALG II Empfänger brauchen und können die Beiträge nicht aufstocken. Von der Bewertung bringt ein Jahr ALG II Bezug zur Zeit gerade mal gut 2 € Rentenanspruch. Zusätzliche freiwillige Beiträge können ebenfalls nicht entrichtet werden.
Sollte tatsächlich, wie von der Bundesregierung geplant eine Gesetzesänderung ab 2011 in Kraft treten, wonach die Zeiten des ALG II – Bezugs keine (Pflicht-) Beitragszeit mehr wäre, dann wäre es zwar möglich freiwillige Beiträge zu entrichten. Der Mindestbeiträge beträgt zur Zeit monatlich 79,60€.
Vermutlich wäre Ihnen damit aber auch nicht geholfen, denn es handelt sich bei freiwilligen Beiträgen eben nur um Beitragszeiten und nicht um Pflichtbeiträge .
Dies wäre in der Tat z.B. nur bei einer regulären Beschäftigung oder bei einem Minijob mit Aufstockung der Fall.