Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenversicherung als Deutscher in Schweden

von Heidger17.06.2011 | 20:04
2284 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Wir sind kürzlich nach Schweden gezogen und mein Mann wurde von seinem Unternehmen entsendet. Seine Beiträge werden in Deutschland somit vom Unternehmen weiter entrichtet. Bis zum Umzug war ich sozialversicherungpflichtig angestellt und habe Teilzeit n Elternzeit gearbeitet. Die Elternzeit läuft zum 27.07.2012 ab. Hier meine Fragen: 1.Sehe ich das richtig, dass ich bis dahin in jedem Fall die Rentenversicherungsansprüche in Elternzeit behalte, auch wenn ich mich in Schweden aufhalte? Hier bin ich nicht angestellt. 2. Sollte ich jedoch eine Anstellung annehmen und Rentenansprüche in Schweden erwerben, verliere ich dann die Ansprüche in Deutschland? 3. Fallen neue Wartezeiten an, wenn ich Erwerbstätig bin und nach Deutschland zurückkehre? 4. Ist es möglich die Elternzeit auch über die angesetzten 3 Jahre zu verlängern? Muss dafür die Voraussetzung erfüllt sein das ich nicht angestellt bin? Vielen Dank für Ihre Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden für die Zeit der Erziehung eines Kindes in den ersten drei Jahren nach der Geburt Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung angerechnet.

Dies gilt auch während der Erziehung in Schweden, wenn Sie unmittelbar vor der Geburt deutsche Pflichtbeiträge erworben haben bzw. Ihr Ehegatte Pflichtbeiträge nach deutschem Recht entrichtet.

Die Anrechnung einer Kindererziehungszeit endet aber, sobald Sie in Schweden eine nach dortigem Recht versicherte Beschäftigung aufnehmen, evtl. erfolgt anschließend eine Anrechnung nach schwedischem Recht.

Selbst wenn Sie Rentenansprüche in Schweden erwerben, bleiben die bisherigen Ansprüche in Deutschland bestehen.

Zur Anerkennung der Kindererziehung in der Rentenversicherung ist es notwendig, den bundesweiten Vordruck V800 auszufüllen und an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu schicken.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Andreas2588am 18.06.2011 | 00:20
Olla :-9 Du ich glaub das ist ein ganz schwieriges Thema. Hast du vielleicht da schon mal mit einem Experten drüber gequatscht? andy
KSCam 18.06.2011 | 09:08
Die 3 Jahre Kindererziehungszeit bekommen Sie bei der späteren Rente angerechnet, lediglich ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie in Schweden arbeiten, könnte es sein, dass ab dann schwedisches Recht vorgeht. (aber wer weiß schon heute wie später mal die europäischen Bestimmungen sind, wenn Sie in Rente gehen? :)) Wenn Sie in Schweden arbeiten erwerben Sie sich schwedische Ansprüche und in Deutschland "bleibt Ihr Anspruch auf dem heutigen Stand stehen" - Sie verlieren also nichts. Sobald Sie wieder in D arbeiten würden bliebe der schwedische Anspruch stehen und der deutsche steigt wieder. 4. Meinen Sie eigentlich die Elternzeit oder die Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung? Die Kindererziehungszeit lässt sich nicht verlängern, aber es gibt noch eine "beitragslose" Berücksichtigungszeit (bis das Kind 10 ist) in D die zeitlich bei den Versicherungszeiten zählt. Aber sobald Sie in S arbeiten und dort versichert sind, haben Sie ohnehin Versicherungszeiten und es ist "eigentlich egal" ob die Berücksichtigungszeit rechnet oder nicht. Alles weitere sollten Sie im persönlichen Gespräch mit Kollegen vor Ort besprechen, z.B. wenn Sie mal wieder zu Hause sind.....
Heidgeram 18.06.2011 | 13:00
Vielen Dank für die Infos! Dann werde ich mich wohl oder übel in Deutschland überraschen lassen, wenn es mal in Rente geht und ich wirklich während meiner Elternzeit in Schweden arbeiten gehen sollte. Aber eine ergänzende Frage stellt sich mir noch. Die angesprochene beitragsfreie Kindererziehungszeit? Dies bedeutet das keine Einzahlung veranlasst wird und der bisherige Rentenanspruch einfach eingefroren wird? Muss dies beantragt werden?
KSCam 18.06.2011 | 13:41
Klar irgendwann bei einer Kontenklärung ist die Kindererziehung per Formular V 800 anzugeben - hat aber Zeit und eilt nicht. Aus heutiger Zeit ist dann wichtig das Datum anzugeben, ab wann Sie in Schweden gemeldet sind. Am besten Sie besorgen sich jetzt schon eine entsprechende Meldebescheinigung und bewahren diese in Ihrem Rentenordner auf....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026