Wir sind kürzlich nach Schweden gezogen und mein Mann wurde von seinem Unternehmen entsendet. Seine Beiträge werden in Deutschland somit vom Unternehmen weiter entrichtet. Bis zum Umzug war ich sozialversicherungpflichtig angestellt und habe Teilzeit n Elternzeit gearbeitet. Die Elternzeit läuft zum 27.07.2012 ab. Hier meine Fragen:
1.Sehe ich das richtig, dass ich bis dahin in jedem Fall die Rentenversicherungsansprüche in Elternzeit behalte, auch wenn ich mich in Schweden aufhalte? Hier bin ich nicht angestellt.
2. Sollte ich jedoch eine Anstellung annehmen und Rentenansprüche in Schweden erwerben, verliere ich dann die Ansprüche in Deutschland?
3. Fallen neue Wartezeiten an, wenn ich Erwerbstätig bin und nach Deutschland zurückkehre?
4. Ist es möglich die Elternzeit auch über die angesetzten 3 Jahre zu verlängern? Muss dafür die Voraussetzung erfüllt sein das ich nicht angestellt bin?
Vielen Dank für Ihre Antwort!