Hallo vielleicht Existenzgründer,
sprechen Sie auf jeden Fall vorher mit Ihrer gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Sie werden sich freiwillig krankenversichern müssen - die Beiträge können nach einer kurzen Eingewöhnungsphase/Existenzgründer 'horrend' werden, auch wenn Sie das der Mindestbemessung zugrunde liegende Einkommen gar nicht haben.
Ich habe jetzt wahllos mal die Werte einer GKV rausgepickt (TK - alle anderen GKV sind identisch):
http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/selbststaendige/existe…
Im Hinblick auf den Existenzgründerzuschuss und Rentenversicherung und priv. KV gibt es keine Besonderheiten.
Je nach Art der selbständigen Tätigkeit könnte auch eine Pflichtversicherung in der Rentenversicherung vorliegen (trotz selbständiger Tätigkeit), ggf. mit Befreiungsmöglichkeiten oder 'Entbindung' von der Versicherungspflicht bei Einstellung eines versicherungspflichtig Beschäftigten (oder mehrere Minijobber, die zusammen die 450-EUR-Grenze überschreiten).
Bei Reha-Maßnahmen reicht es, bereits die allgemeine Wartezeit von 15 Jahren erreicht zu haben. Bei der EM-Rente brauchen Sie grundsätzlich immer 36 Monate _Pflicht_versicherung im Rücken/vor Eintritt der EM - die weitere Lückenauffüllung mit freiwilligen Beiträgen (Ausnahmeregelung für die, die bereits vor 1984 schon 60 Monate Wartezeit erreicht haben) zur Erhalt des EM-Anspruchs könnte bei Ihnen schon arg knapp werden.
Da Sie 35 Jahre schon haben, ist aus _ heutiger_ Sicht für AR an langjährig Versicherte mit 63/Abschlag 13,2 % alles in Butter ...die Zeit bis dahin können Sie auch auf der faulen liegen ;-) Für 64 + 8 ohne Abschlag wären allerdings 45 Jahre notwendig.
Informieren Sie sich auf jeden Fall individuell in der nächsten Beratungsstelle, ob Rentenbeiträge sinnvoll, ob dann freiwillige Beiträge oder auch die Pflichtversicherung auf Antrag angeraten sind, gar eh eine Pflichtversicherung besteht – und welche Rentenarten möglich/erreichbar sind ...insbesondere die Absicherung der EM-Rente sollte auch im Vordergrund stehen.
Gruß
w.