Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenversicherung bei Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit

von vielleicht Existenzgründer31.03.2015 | 09:08
1076 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Morgen, ich bin 52,5 Jahre alt und habe durch Schließung der Niederlassung meines AG meine Stelle verloren. Bin nun arbeitslos, war seit 9 Jahren privat krankenversichert, jetzt gesetzlich versichert seit 2 Monaten. Die Gespräche im Arbeitsamt und meine vielen Bewerbungen blieben erfolglos. Ich trage mich nun mit dem Gedanken, mich selbstständig zu machen. Dazu habe ich Fragen zum Thema der Rentenversicherung: Ich könnte wohl einen Existenzgründungszuschuss vom AA bekommen, auch mit Zuschuss für Sozialleistungen. Gibt es da irgendwelche Besonderheiten, weil ich vorher privat krankenversichert war? Rentenbeiträgen wurden ganz normal all die Jahre abgeführt. Gibt es irgendwelche Ausschlusskriterien, wenn ich als Selbstständiger weiter die Beiträge abführe, in Bezug auf eventuelle Reha-Leistungen oder EM-Rente? Wenn ich abhängig beschäftigt wäre, könnte ich mit 63,1 J in Rente mit Abzüge und mit 64,8 J ohne Abzüge gehen, hab jetzt schon 35 anrechenbare Jahre. Verändert sich hier irgendetwas, wenn ich dann - z. B. ab Juli 2015, bis Rentenalter - selbstständig bin? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Vielleicht-Existenzgründer,

sollten Sie sich dafür entscheiden in die Selbständigkeit zu gehen und Sie nicht aufgrund des ausgeübten Berufes auch als Selbständiger pflichtversichert werden müssen, haben Sie die Möglichkeit freiwillige Beiträge zur RV zu leisten oder einen Antrag auf Pflichtversicherung als Selbständiger zu stellen. Dies kann unterschiedliche Auswirkungen auf den Erhalt des Erwerbsminderungsschutzes (EM-Schutz) haben.

Bevor Sie sich abschließend entscheiden, ob Sie zukünftig als selbständiger Unternehmer tätig sein werden, empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle. In diesem Gespräch können Sie konkret erfahren, je nach dem für welche Form der Beiträge Sie sich entscheiden, welche Auswirkungen das auf die Altersrente / Erwerbsminderungsrente, bzw. den Erhalt des EM-Schutzes und Krankenversicherungsverhältnis hätte.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 31.03.2015 | 19:25
Hallo vielleicht Existenzgründer, sprechen Sie auf jeden Fall vorher mit Ihrer gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Sie werden sich freiwillig krankenversichern müssen - die Beiträge können nach einer kurzen Eingewöhnungsphase/Existenzgründer 'horrend' werden, auch wenn Sie das der Mindestbemessung zugrunde liegende Einkommen gar nicht haben. Ich habe jetzt wahllos mal die Werte einer GKV rausgepickt (TK - alle anderen GKV sind identisch): http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/selbststaendige/existe… Im Hinblick auf den Existenzgründerzuschuss und Rentenversicherung und priv. KV gibt es keine Besonderheiten. Je nach Art der selbständigen Tätigkeit könnte auch eine Pflichtversicherung in der Rentenversicherung vorliegen (trotz selbständiger Tätigkeit), ggf. mit Befreiungsmöglichkeiten oder 'Entbindung' von der Versicherungspflicht bei Einstellung eines versicherungspflichtig Beschäftigten (oder mehrere Minijobber, die zusammen die 450-EUR-Grenze überschreiten). Bei Reha-Maßnahmen reicht es, bereits die allgemeine Wartezeit von 15 Jahren erreicht zu haben. Bei der EM-Rente brauchen Sie grundsätzlich immer 36 Monate _Pflicht_versicherung im Rücken/vor Eintritt der EM - die weitere Lückenauffüllung mit freiwilligen Beiträgen (Ausnahmeregelung für die, die bereits vor 1984 schon 60 Monate Wartezeit erreicht haben) zur Erhalt des EM-Anspruchs könnte bei Ihnen schon arg knapp werden. Da Sie 35 Jahre schon haben, ist aus _ heutiger_ Sicht für AR an langjährig Versicherte mit 63/Abschlag 13,2 % alles in Butter ...die Zeit bis dahin können Sie auch auf der faulen liegen ;-) Für 64 + 8 ohne Abschlag wären allerdings 45 Jahre notwendig. Informieren Sie sich auf jeden Fall individuell in der nächsten Beratungsstelle, ob Rentenbeiträge sinnvoll, ob dann freiwillige Beiträge oder auch die Pflichtversicherung auf Antrag angeraten sind, gar eh eine Pflichtversicherung besteht – und welche Rentenarten möglich/erreichbar sind ...insbesondere die Absicherung der EM-Rente sollte auch im Vordergrund stehen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026