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Rentenversicherung bei Job im EU-Gebiet

von PiaZadora19.08.2009 | 08:09
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Ich habe eine Anfrage zur Arbeit im EU-Gebiet... nach meinem Studium arbeite ich seit Herbst 2008 in UK, möglicherweise in den kommenden Jahren weiterhin im EU-Gebiet,aber in einem anderen Land,polizeilich in Deutschland gemeldet. Man wies mich darauf hin, dass es besser wäre, ich würde mich in Deutschland um die weitere Rentenversicherung bemühen. Während der Studienzeit habe ich durch Nebentätigkeit bereits Pflichtbeiträge entrichtet. Für eine zeitnahe Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Ist es möglich, dass der Arbeitgeber in UK und ich als Arbeitnehmer direkt Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung abführen? Welche Verträge gibt es dazu innerhalb der EU? Was muss oder kann ich tun?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Gem. den EU Verordnungen 1408/71 und 574/72 wird jede versicherungspflichtige Arbeit in jedem EU-Land für sich betrachtet. Die Sozialabgaben sind im jeweiligen Land abzuführen. Im Rentenfall werden diese Zeiten, wie deutsche Zeiten bewertet z.B. bei der Wartezeit. Man braucht in dieser Zeit nicht in die deutsche Rentenversicherung einzahlen. Bei der Rentenberechnung ist es so, dass man aus den jeweiligen Ländern dann eine Rente ausgezahlt bekommt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Das geht zur Zeit nicht. Aber der EU-Gerichtshof hat Deutschland die gelbe Karte gezeigt, weil das "Riesterrecht" nicht EU-rechtmässig ist. Der Gesetzgeber ist nun gefordert. Heißt ABWARTEN!!!

2 Antworten

PiaZadoraam 19.08.2009 | 08:57
Sie sind ja schneller als das Licht!:-) Dankesehr. Darf ich noch eine Nachfrage stellen bitte? Wenn die Absicht oder Interesse an zusätzlichen Rentenversicherungsprodukten wie z.B. Riesterrente besteht, könnte man das in Deutschland zusätzlich abschließen, wenn man in der EU arbeitet? UK ist zwar in der EU, aber z.B. eben nicht in der Euroarea...
Knut Rassmussenam 20.08.2009 | 08:40
Man muss ja "nur" rentenversicherungspflichtig beschäftigt sein. Da reicht auch ein ausländischer Versicherungsträger. Die weitere unbeschränkte Steuerpflicht in D dürfte durch den Wohnsitz ja weiter gegeben sein.
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