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Rentenversicherung bei Kindererziehung

von birkowitsch23.01.2008 | 10:10
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Hallo, ich habe im Dezember 2007 ein Schreiben erhalten, in dem mich die Deutsche Rentenversicherung darüber aufklärt, dass ich mich für die Erziehungszeit meines Kindes in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern kann. Ich würde dieses Angebot gerne in Anspruch nehmen. Die Erziehungszeit hat für mich aber bereits im September 2006 begonnen. Mein Kind wurde im September 2006 im Ausland geboren, und es hat über ein Jahr gedauert, bis die deutsche Geburtsurkunde vom Standesamt I Berlin fertiggestellt worden war. Damit erklärt sich, dass der Deutschen Rentenversicherung erst so spät Bescheid gegeben wurde, und dass auch ich erst im Dezember 2007 von der Möglichkeit einer Pflichtversicherung während der Erziehungszeit erfahren habe. Wie muss ich nun vorgehen, um pflichtversichert zu werden? Kann der Zeitraum von September 2006 bis Dezember 2007 auch berücksichtigt werden? Vielen Dank für eine Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für nach dem 31.12.1991 geborene Kinder können drei Jahre Kindererziehungszeiten sowie 10 Jahre Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt werden, sofern die Erziehung im Inland erfolgt.

Kindererziehungszeiten sind nach § 55 SGB VI Pflichtbeitragszeiten. Die Beiträge werden nach § 177 SGB VI seit dem 01.06.1999 vom Bund getragen, d. h. der Erziehende selbst hat keine Beitragszahlung zu leisten.

Wenden Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Dort können Sie diese Zeiten beantragen. Der Antrag sowie die Erläuterungen enthalten Hinweise zu den Anerkennungsvoraussetzungen. Dort sind auch entsprechende Angaben zur Erziehung im Ausland zu machen. Für die Antragstellung wird eine Geburtsurkunde des Kindes sowie ggf. ein Nachweis Ihres ausländerrechtlichen Status (z. B. Aufenthaltserlaubnis) benötigt.

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