Hallo Paufix19,
für die Zeit des Bezuges von Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse liegt dann Versicherungspflicht vor, wenn im letzten Jahr vor Beginn des Krankengeldes zuletzt Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestand. Ob die sog. Vorversicherungspflicht bei Ihnen erfüllt ist, kann von uns nicht beurteilt werden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich zur Klärung des Sachverhalts an den Rentenversicherungsträger zu wenden, von dem Sie den Beitragsbescheid erhalten haben. Sie können aber auch eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen.
Die Voraussetzungen für eine Ratenzahlung in Ihrem Fall bitten wir mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger abzuklären. Wir empfehlen Ihnen aber auf alle Fälle die vierwöchige Widerspruchsfrist zu beachten.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung