Hallo Jürgen,
offensichtlich wurde bei Ihnen rückwirkend das Krankenversicherungsverhältnis richtig gestellt.
Ein Anspruch auf den Zuschuss zur Krankenversicherung besteht nicht, wenn gleichzeitig eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt. Deshalb wurde der Zuschuss zurückgefordert.
Für die Zeit der Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner sind KV/PV-Beiträge aus der Rente zu zahlen. Warten Sie bitte den angekündigten Bescheid mit der genauen Abrechnung ab. Sollten dann noch Fragen offen sein, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.