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Rentenversicherung für Vorstandmitglieder einer AG

von cumeira31.03.2009 | 14:57
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Meine Frage ist die folgende: Ein Arbeitnehmer(über 20-jährige rentenversicherungspflichtiger Tätigkeit) tritt einen Posten im Vorstand einer AG an. Ist es möglich, die gesetzlichen Rentenversicherung auf freiwilliger Basis weiter zu führen? Wenn ja, ist dies sinnvoll oder ist eine private Absicherung immer günstiger? Viele Grüße Cumeira

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Meiner Erfahrung nach hat die gesetzliche Rentenversicherung auch für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen gewissen Stellenwert. Die Betrachtung geht also in der Regel über reine Vermögensbildung, die so nebenher läuft, hinaus.

Ob eine Weiterführung der gesetzlichen Rentenversicherung in Abgrenzung zur privaten Absicherung günstiger oder teurer ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die sich nicht alleine in der persönlichen Beratung abschließend klären lassen. Vielmehr möchte ich dringend raten, auch Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen.

Mit jedem Euro gesetzlichen Rentenbeitrag bezahlen Sie die großen Lebensrisiken Invalidität (Erwerbsminderungsrente, Reha), Tod (Witwen- und Waisenrenten) und Langlebigkeit (Altersrenten). Der Beitrag ist unabhängig von Geschlecht, Alter, Vorerkrankungen, Beruf ..., also für alle Versicherten gleich. Damit sich eine Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung rentiert, sollten Sie im Fall der Fälle also auch gegen alle Risiken abgesichert sein. Aufgrund der jeweils im Leistungsfall geforderten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen muss dies aber insbesondere bei einer Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht immer eintreten.

Per "Ferndiagnose" im Forum ist eine genaue Rentenberatung nicht möglich. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Damit private und gesetzliche Absicherung miteinander vergleichbar sind, sollten die abgesicherten Positionen in etwa den gleichen Umfang haben.

Natürlich können sich bei einer starken Abweichung in den abzusichernden Elementen Vorteile für die private Versicherung ergeben (wenn zum Beispiel keine Hinterbliebenen abzusichern sind).

2 Antworten

Rentenpapstam 31.03.2009 | 15:23
Bei einer seit mehr als 20 Jahre andauernden Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Rentenversicherung ist es in der Regel mindestens sinnvoll, freiwillige Beiträge weiterzuzahlen. Die Höhe ist zwischen ca 80€ und ca1100€ frei wählbar. Aber auch die Weiterführung einer Pfichtversicherung auf Antrag kann in manchen Fälle eine Alternative darstellen. Bitte informieren Sie sich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung
Homieam 31.03.2009 | 16:31
Ob eine private Absicherung immer günstiger ist, oder nicht lässt sich selbstverständlich nicht sagen. Das wäre ja viel zu pauschalisiert dargestellt. In der Rentenversicherung gibt es lediglich die Möglichkeit einer freiwilligen Beitragszahlung. Möglichkeiten einer privaten Absicherung gibt es ja "wie Sand am Meer".Ich denke es sollte in dem Fall des Vorstandsherren eine richtige Beratung erfolgen. Solche Sachen sprengen logischerweise solch ein Forum.
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