Hallo sabsi,
es gibt keine konkrete Frist für die Abgabe des Antragsformulars, aber wie im Schreiben schon steht, sollten Sie das halt "umgehend" machen, um die ganze Bearbeitung nicht unnötig zu verzögern.
Für das Antragsdatum zählt aber der Rehaantrag. sodass eine verspätete Rückgabe des Formulars nicht zu einem späteren Rentenbeginn führt.
Und zu Ihrer letzten Frage: Krankengeld, das höher als die Rente ist, müssen Sie nicht zurückzahlen.