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Experten-Antwort

Rentenversicherung hat Rentenantag geschickt

von sabsi06.11.2011 | 00:21
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3 Antworten

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Hab nach negativer Beurteilung Reha Arzt jetzt direkt von der Rentenversicherung den Antrag für die Rente zugeschickt bekommen (soll volle Erwerbsminderungsrente beantragen, der Rehaantrag wurde umgedeutet) Frage; Wie lange hab ich Zeit den Antrag einzureichen? (da stand kein Frist, nur ich soll den "umgehend" einreichen) Ab wann gilt dann der Antrag Abgabetag des Antrages oder der Tag des Rehaantrages (Umdeutung)? Kriegt man dann solange das Krankengeld bis die Rente durch ist und muss man wenn das Krankengeld höher ist als die Rente wieder was zurückzahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sabsi,

es gibt keine konkrete Frist für die Abgabe des Antragsformulars, aber wie im Schreiben schon steht, sollten Sie das halt "umgehend" machen, um die ganze Bearbeitung nicht unnötig zu verzögern.

Für das Antragsdatum zählt aber der Rehaantrag. sodass eine verspätete Rückgabe des Formulars nicht zu einem späteren Rentenbeginn führt.

Und zu Ihrer letzten Frage: Krankengeld, das höher als die Rente ist, müssen Sie nicht zurückzahlen.

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2 Antworten

Nixam 06.11.2011 | 10:22
Ihr Rehaantrag gilt als Rentenantrag. Vom Reha-Antrag an wird fiktiv ein Rentenbeginn - 01. des Folgemonats der Reha-Antragstellung - berechnet und Rente gezahlt. Mit dem Rentenantrag können Sie sich Zeit lassen, solange das Krankengeld höher ist, als die Rente. Die noch nicht ausgezahlte Rente wird dann an die Krankenkasse überwiesen zur Begleichung des Krankengeldes der Krankenkasse. Zurückzahlen brauchen Sie das Krankengeld nicht, wenn dieses höher ist als die Rente. Viele Grüße Nix
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