Hallo,
ich habe das Problem, dass die ZfA im Juni 2014 die Kindergeldzulage für die Jahre 2009,2010,2011 + 2012 zurück geholt hat.
Hintergrund war, dass der Kindergeldbescheid nicht auf meinen Namen ausgestellt war, sondern auf den Vater, der keinerlei Riesterversicherungen und somit keine Zulagenanträge stellt.
Sofort haben wir den Kindergeldbescheid auf meinen Namen umgestellt.
Nach telefonischer Rücksprache sollte ich das der ZfA mitteilen, mit dem Hinweis, das die Bearbeitung bis zu 2 Jahren dauern würde.
Jetzt im September 2016 bekomme ich den ablehnenden Bescheid.
Habe ich noch eine Chance rückwirkend an die Kindergeldzulage zu kommen, denn es fehlt mir ja nicht nur dieser Anteil, sondern meiner wurde ja auch gekürzt, weil ich durch die fehlende Kinderzulage nicht die 4 % eingezahlt habe.
Leider hat mein damaliger Versicherungsberater nicht die richtige Frage bzgl. des Kindergeldes gestellt
über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
MfG Dierdorf
Die Rentenversicherung holt sich mit Sicherheit keine Zulagen zurück!
Wenn Sie wegen der Anrechnung der Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung einen entsprechenden Antrag bei Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung für IHR Versicherungskonto gestellt haben, wird darüber bescheidsmäßig entschieden. Der ZfA wird dies dann gemeldet. M.E. hat dies nichts mit der Kindergeldzahlung zu tun.
Falls Sie einen solchen Antrag noch nicht gestellt haben, sollten Sie dies schnellstens tun. Mit wem haben Sie übrigens telefonische Rücksprache gehalten ("Bearbeitung dauert bis zu 2 Jahre")? Geben Sie bei der DRV dann auch an, dass über den Antrag wegen der Riester-Rente umgehend entschieden werden sollte.
Hallo Judith Dierdorf,
die Rentenversicherung teilt der ZfA lediglich mit, ob in Ihrem Versicherungskonto Pflichtbeiträge vorliegen, die für die Zahlung einer Zulage durch die ZfA erforderlich sind, sofern nur Sie einen Antrag auf Riesterrente haben.
Sie sollten sich in Ihrem Fall nochmal mit der Stelle, die für die Kindergeldzahlung zuständig ist und mit der ZfA (03381-21 22 23 24) in Verbindung setzen, um Ihr Anliegen zu klären.
Hallo, sorry, meine Formulierung war nicht ganz korrekt. Ich habe von meinem Versicherungsanbieter ein Schreiben bekommen, dass die ZfA bereits gewährte Kinderzulagen zurückgefordert hat.
Alle weiteren Schreiben kamen von der Deutschen Rentenversicherung Bund Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen.
Die telefonische Rücksprache ging über einen Mitarbeiter der ZfA (03381-21 22 23 24).
Die Stelle, die für die Kindergeldzahlung zuständig ist, ist doch die Familienkasse, was könnte diese für mich tun?
Als ich in 06/2014 den Bescheid für das Kindergeld auf meinen Namen hab ändern lassen, wurde mir dort schon gesagt, dass man mehr für mich nicht tun könnte, da die Bescheide nicht rückwirkend geändert werden können.
Ich versuche es dann noch einmal bei der ZfA.
Vielen Dank
Mir fehlt zwar der Einblick in die ZfA, aber es sollte nichts mit dem Kindergeld zutun haben.
Haben Sie bereits einen Antrag auf Kindererziehungszeiten V800 gestellt und haben Sie die Kindererziehungszeiten sich oder dem Vater zuordnen lassen?
Die ZfA fragt in Ihrem Versicherungskonto ab, ob Sie die Kindererziehungszeiten (ggf. andere Pflichtbeiträge im Konto haben).
Wie gesagt wichtig ist den Antrag auf Kindererziehungszeiten zu stellen. Wenn dies noch nicht geschehen ist, dann schleunigst machen und dann noch mal der ZfA dies mitteilen, damit die ggf. dann eine neue Abfrage starten können und Ihnen die Zulage gewähren könnten.
Im Normalfall, sollten Sie aber von der ZfA angeschrieben worden sein, dass die Kinder nicht im Konto sind und Sie ein halbes Jahr Zeit haben dies nachzuholen. So Fälle habe ich regelmäßig.
Viel Erfolg!
MfG Lis
Hallo. Es hat schon etwas damit zu tun wer das Kindergeld bekommt, ob man verheiratet ist und zusammen lebt oder ob man eine Eingetragene Partnerschaft ist. Aber das sind alles Angaben die jedes Jahr vom Anbieter vor dem Zulagenantrag gestellt werden. Man muß die Angaben dann abgeändert zurück senden.
Ich war schon wieder für mich selbst zu schnell.
Ganz genau steht das hier.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_altersvorsorge/riester_rente/01_sie_moechten_vorsorgen/80_wichtige_gesetze/85_EstG.html