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Experten-Antwort

Rentenversicherung in der Türkei

von Veronika Kellermann25.11.2014 | 16:30
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4 Antworten

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Ich möchte mich erkundigen, wie es mit der Rentenversicherung aussieht, wenn man in der Türkei die für eine Rente erforderlichen Tage nicht erreichen kann? Ist es möglich, die geleisteten Arbeitstage zur deutschen Rente anrechnen zu lassen? Im umgekehrten Fall - für türkische Arbeitnehmer, die in Deutschland gearbeitet haben, ist das ja möglich. Gilt dieses Abkommen gegenseitig? Falls nicht, würden dann alle vom türkischen Arbeitgeber einbezahlten Beitraege verfallen? Danke im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Veronika Kellermann,

aufgrund des Sozialversicherungsabkommens mit der Türkei werden die in beiden Vertragsstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten für den Erwerb des Leistungsanspruches zusammengerechnet, soweit sie nicht auf dieselbe Zeit entfallen.

Das Abkommen regelt somit die gegenseitige Anrechnung von Versicherungszeiten.

Die Zusammenrechnung dient der Erfüllung der Wartezeit sowie der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen der einzelnen Rentenarten.

Ob die fremdstaatlichen Beiträge auch anrechnungsfähig sind, prüft jeder Träger der Vertragspartner nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften. Ebenso prüft jeder Träger nach diesen Rechtsvorschriften, ob die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt sind. Da die Voraussetzungen für Rentenansprüche in beiden Vertragsstaaten unterschiedlich sind, ist es möglich, dass nur in dem einen oder nur in dem anderen oder aber in beiden Staaten gleichzeitig ein Rentenanspruch besteht.

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3 Antworten

KSCam 25.11.2014 | 19:02
Fragen Sie bitte direkt bei der DRV nach was im deutsch-türkischen SV Abkommen geregelt ist, falls es in TR zu wenig Beiträge für einen separaten türkischen Rentenanspruch gibt. Wenn nicht gerade die DRV in Bayreuth (Verbindungsstelle) mit dem Expertendienst an der Reihe ist, wird dies der eingeteilte Experte wohl auch nicht parat haben. Dass ggfls. türkische Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge verfallen, ist sicher nicht ein Problem der DRV, sondern eines der türkischen Rentenversicherung (und könnte von der Regierung Erdogan jederzeit geändert werden. :))
=//=am 26.11.2014 | 09:38
Meines Wissens kann man in die türkische Rentenversicherung Beiträge einzahlen, um einen Rentenanspruch zu erwerben. Das machen viele, die für immer in die Türkei zurückgehen und sich - wenn sie türkische Staatsangehörige sind - die deutschen RV-Beiträge erstatten lassen haben.
Veronika Kellermannam 26.11.2014 | 11:34
Vielen Dank für die Antworten. Leider können freiwillige Beitraege laut Auskunft der SGK nur von türkischen Staatsangehörigen eingezahlt werden :(
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