Bei einem Gehalt über 400,-- Euro tritt generell Versicherungspflicht ein, und zwar unabhängig von Ihrem eigenen Anteil an der Beitragszahlung. Mit der Gleitzone verfolgt der Gesetzgeber das Ziel den Arbeitnehmern mehr Netto zu belassen. In der Tat bietet eine weitere mögliche Aufstockung über eine minimale Rentensteigerung hinaus keine weiteren Vorteile: Ihnen stehen alle Leistungen der Rentenversicherung offen im Gegensatz zu den zum Beispiel Minijobs mit Pauschalbeitrag. Sie können beruhigt bei dem für Sie individuell errechneten Beitragsanteil verbleiben.