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Experten-Antwort

Rentenversicherung - jetzt in UK

von Robert Tansley06.05.2015 | 14:27
7807 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich wohnte bis vor einige Monate in Berlin. Habe dort 16 Jahre gearbeitet und Rentenversicherung bezahlt. Habe sogar meine Beitraege vorher aus England rueberschrieben lassen ABER jetzt wohne ich wieder in England, arbeite wieder dort und zahle RV Beitraege. ABER - eigentlich moechte ich mein Konto in Deutschland bestehen lassen und irgendwann meine Rentenbeitraege aus Deutschland erhalten und zuzaetzlich die aus UK fuer die Zeit zw. jetzt und Rentenalter - geht das ueberhaupt? muss ich was tun? Kann ich mein Konto in Deutschland "aufpeppen" um weitere Betraege zu bekommen - bitte um Hilfe! Danke im Voraus

5 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 07.05.2015 | 09:40

Sie können sich über Ihre Ansprüche in allen Ländern bei den Sozialversicherungsträgern in England informieren und umfassend beraten lassen.

Nach unseren Informationen ist die Erstattung britischer Beiträge zur dortigen Sozialversicherung nur zulässig bei falscher oder irrtümlicher Beitragsentrichtung. Uns ist daher unklar, was Sie mit "...Habe sogar meine Beitraege vorher aus England rueberschrieben lassen..." meinen.

Nach EU-Recht ist es grundsätzlich so: Jeder Versicherungsträger in den verschiedenen EU-Ländern berechnet seinen eigenen Rentenanteil aus den dort geleisteten Beiträgen und zahlt auch diesen Anteil. Für notwendige Wartezeiten werden die Versicherungszeiten aus verschiedenen EU-Staaten zusammengerechnet.

Freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung können Sie (wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Staates sind) grundsätzlich auch aus Großbritannien leisten. Ob dies für Sie sinnvoll ist, sollten Sie hier klären:

Deutsche Rentenversicherung Nord, 23544 Lübeck;

Telefon: 0451 485-0, Telefax: 0451 485-15333, E-Mail: info@drv-nord.de

Experten-Antwortam 07.05.2015 | 12:12

Hallo Mr.Tansley,

ich denke, jetzt habe ich es verstanden.

Ihre Rentenanwartschaft in Deutschland (D) bleibt bestehen, auch wenn Sie jetzt wieder in GB arbeiten. Wenn Sie dann später in Rente gehen, wird aus Ihren Zeiten in D eine Teilrente für Sie berechnet und gezahlt und auch aus Ihren Versicherungszeiten in GB wird eine Teilrente gezahlt werden.

Sie müssen daher zu Zeit nichts unternehmen.

Experten-Antwortam 07.05.2015 | 14:18

Hallo,

heute (derzeit) wird im Wohnsitzland versteuert. Wie später die Regelungen sein werden, wer weiss es schon...........

Experten-Antwortam 07.05.2015 | 13:57

Hallo Mr.Tansley,

ein Bankkonto in Deutschland ist nicht notwendig, wir zahlen Rente auch in das jeweilige Wohnsitzland des Rentners.

Experten-Antwortam 07.05.2015 | 13:11

Hallo,

bezüglich der Einzahlung von zusätzlichen Beiträgen beziehe ich mich auf meine erst Antwort: ".......Freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung können Sie (wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Staates sind) grundsätzlich auch aus Großbritannien leisten. Ob dies für Sie sinnvoll ist, sollten Sie hier klären:

Deutsche Rentenversicherung Nord, 23544 Lübeck;

Telefon: 0451 485-0, Telefax: 0451 485-15333, E-Mail: info@drv-nord.de ..........."

Meiner PERSÖNLICHEN Meinung nach wären, wenn Sie in England arbeiten und dort regelmäßig Beiträge zu staatlichen Rentenversicherung zahlen, weitere Zahlungen in Deutschland nicht notwendig!

6 Antworten

Robert Tansleyam 07.05.2015 | 11:18
Hallo was ich damit meinte war, ich habe bis ich 23 Jahre Alt war in England gearbeitet und Beitraege dort bezahlt. Bin danach nach DE ausgewandert und gearbeitet und RV gezahlt, irgendwann geheiratet und geschieden und durch das Prozess musste ich ja mein Rentenkonto nachweisen fuer die Zeit in UK obwohl das ja nicht mit der Scheidung zu tun haette da es deutlich frueher war. Danach habe ich wieder Renteninfo erhalten wegen Punkte aus dem Ausland und Punkte verloren wegen Scheidung. Wie gesagt, jetzt moechte ich meine Rente in Deutschland bestehen lassen und jetzt wieder von vorne in England anfangen - frage ist einfach geht das ja oder nein Danke
Robert Tansleyam 07.05.2015 | 11:18
Hallo was ich damit meinte war, ich habe bis ich 23 Jahre Alt war in England gearbeitet und Beitraege dort bezahlt. Bin danach nach DE ausgewandert und gearbeitet und RV gezahlt, irgendwann geheiratet und geschieden und durch das Prozess musste ich ja mein Rentenkonto nachweisen fuer die Zeit in UK obwohl das ja nicht mit der Scheidung zu tun haette da es deutlich frueher war. Danach habe ich wieder Renteninfo erhalten wegen Punkte aus dem Ausland und Punkte verloren wegen Scheidung. Wie gesagt, jetzt moechte ich meine Rente in Deutschland bestehen lassen und jetzt wieder von vorne in England anfangen - frage ist einfach geht das ja oder nein Danke
Robert Tansleyam 07.05.2015 | 12:39
Vielen Dank - sorry wenn meinen Beitrag nicht ganz klar war! Aus Ihrer Sicht ist es besser freiwillig was einzuzahlen oder einfach lassen - oder muss man das individuelle berechnen lassen? Danke
Robert Tansleyam 07.05.2015 | 13:24
Vielen Dank - sehe ich genauso wollte aber sicher sein ob es notwendig ist - gehe aber davon aus (obwohl ich aber noch 27 jahre habe) dass ich ein bankkonto fuer die auszahlung in deutschland behalten muss?
Robert Tansleyam 07.05.2015 | 14:13
Danke - wie ist das Einkommensteuer geregelt? Ich mache keine Erklaerung mehr in Deutschland - musste ich das mit angeben in England oder wie Steuer in Deutschland bezahlen oder ist das Steuerfrei? (Zumindest aus heutiger sicht)
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