Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSie können sich über Ihre Ansprüche in allen Ländern bei den Sozialversicherungsträgern in England informieren und umfassend beraten lassen.
Nach unseren Informationen ist die Erstattung britischer Beiträge zur dortigen Sozialversicherung nur zulässig bei falscher oder irrtümlicher Beitragsentrichtung. Uns ist daher unklar, was Sie mit "...Habe sogar meine Beitraege vorher aus England rueberschrieben lassen..." meinen.
Nach EU-Recht ist es grundsätzlich so: Jeder Versicherungsträger in den verschiedenen EU-Ländern berechnet seinen eigenen Rentenanteil aus den dort geleisteten Beiträgen und zahlt auch diesen Anteil. Für notwendige Wartezeiten werden die Versicherungszeiten aus verschiedenen EU-Staaten zusammengerechnet.
Freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung können Sie (wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Staates sind) grundsätzlich auch aus Großbritannien leisten. Ob dies für Sie sinnvoll ist, sollten Sie hier klären:
Deutsche Rentenversicherung Nord, 23544 Lübeck;
Telefon: 0451 485-0, Telefax: 0451 485-15333, E-Mail: info@drv-nord.de
Hallo Mr.Tansley,
ich denke, jetzt habe ich es verstanden.
Ihre Rentenanwartschaft in Deutschland (D) bleibt bestehen, auch wenn Sie jetzt wieder in GB arbeiten. Wenn Sie dann später in Rente gehen, wird aus Ihren Zeiten in D eine Teilrente für Sie berechnet und gezahlt und auch aus Ihren Versicherungszeiten in GB wird eine Teilrente gezahlt werden.
Sie müssen daher zu Zeit nichts unternehmen.
Hallo,
heute (derzeit) wird im Wohnsitzland versteuert. Wie später die Regelungen sein werden, wer weiss es schon...........
Hallo Mr.Tansley,
ein Bankkonto in Deutschland ist nicht notwendig, wir zahlen Rente auch in das jeweilige Wohnsitzland des Rentners.
Hallo,
bezüglich der Einzahlung von zusätzlichen Beiträgen beziehe ich mich auf meine erst Antwort: ".......Freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung können Sie (wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Staates sind) grundsätzlich auch aus Großbritannien leisten. Ob dies für Sie sinnvoll ist, sollten Sie hier klären:
Deutsche Rentenversicherung Nord, 23544 Lübeck;
Telefon: 0451 485-0, Telefax: 0451 485-15333, E-Mail: info@drv-nord.de ..........."
Meiner PERSÖNLICHEN Meinung nach wären, wenn Sie in England arbeiten und dort regelmäßig Beiträge zu staatlichen Rentenversicherung zahlen, weitere Zahlungen in Deutschland nicht notwendig!
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