Hallo Nika,
damit in Ihrem Versicherungskonto die Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ergänzt werden können, ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag können Sie zu gegebener Zeit stellen. Nur wenn der Vater die Erziehungszeiten erhalten soll, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie zeitnah tätig werden und für die Zukunft eine übereinstimmende Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden.
Wenn die Erziehungszeiten also bei Ihnen (und nicht beim Vater) angerechnet werden sollen, müssen Sie tatsächlich derzeit nichts veranlassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung