Wenn die Zeiten bei Ihnen - also der Mutter des Kindes - angerechnet werden sollen, müssen Sie zeitnah gar nicht unternehmen.
Dann ist vorgesehen dass Sie 3 Jahre Beitragszeit und die Zeit bis das Kind 10 ist als Berücksichtigungszeit bekommen.
Ob die Voraussetzungen dafür (also z.B. die Erziehung im Bundesgebiet bis 3 oder 10) vorliegen kann man heute noch nicht prüfen, sondern erst wenn die Zeiten abgelaufen Sind.
Kinder könnten ja sterben, Mütter könnten sterben, Sie könnten mit dem Kind auswandern, Sie könnten Beamtin werden u.v.m.
Das alles kann letztlich erst geprüft werden wenn die 3, bzw. 10 Jahre rum sind. Also irgendwann in ferner Zukunft wird dies natürlich mal abgefragt werden. Heute ist der aktuelle Brief eine reine Info für Sie.