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Experten-Antwort

Rentenversicherung Kindererziehung

von Nika02.01.2020 | 15:30
83 Ansichten
3 Antworten

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Hallo! Ende November kam unser Sohn auf die Welt und ich habe ein Schreiben erhalten über die Anrechnung zur Rente. Unten steht, man müsse nichts veranlassen, wenn es keine Erklärung zu Gunsten des Vaters gemacht wird... Muss ich nun einen Antrag stellen, damit mir die Erziehungszeit angerechnet wird oder muss ich nichts machen und es läuft automatisch?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nika,

damit in Ihrem Versicherungskonto die Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ergänzt werden können, ist ein Antrag erforderlich. Diesen Antrag können Sie zu gegebener Zeit stellen. Nur wenn der Vater die Erziehungszeiten erhalten soll, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie zeitnah tätig werden und für die Zukunft eine übereinstimmende Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden.

Wenn die Erziehungszeiten also bei Ihnen (und nicht beim Vater) angerechnet werden sollen, müssen Sie tatsächlich derzeit nichts veranlassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

KSCam 02.01.2020 | 17:33
Wenn die Zeiten bei Ihnen - also der Mutter des Kindes - angerechnet werden sollen, müssen Sie zeitnah gar nicht unternehmen. Dann ist vorgesehen dass Sie 3 Jahre Beitragszeit und die Zeit bis das Kind 10 ist als Berücksichtigungszeit bekommen. Ob die Voraussetzungen dafür (also z.B. die Erziehung im Bundesgebiet bis 3 oder 10) vorliegen kann man heute noch nicht prüfen, sondern erst wenn die Zeiten abgelaufen Sind. Kinder könnten ja sterben, Mütter könnten sterben, Sie könnten mit dem Kind auswandern, Sie könnten Beamtin werden u.v.m. Das alles kann letztlich erst geprüft werden wenn die 3, bzw. 10 Jahre rum sind. Also irgendwann in ferner Zukunft wird dies natürlich mal abgefragt werden. Heute ist der aktuelle Brief eine reine Info für Sie.
W°lfgangam 02.01.2020 | 20:58
Hallo Nika, wenn der Vater nicht gerade Methusalix ist/selbständiger Getränkebauer - er kurz vor dem Rentenalter steht und noch ein paar Beiträge für die früheren/wenigen Rentenbeiträge benötigt, um überhaupt eine kleine Altersrente aus der DRV zu erhalten → das könnte dann die Gelegenheit mit dieser Erklärung sein. Ansonsten nehmen Sie das Schreiben einfach so zur Kenntnis. Elternzeit/Leerlauf in der Beschäftigung beim Vater, kann auch später mal ohne diese Erklärung in sein Rentenkonto als Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung eingebaut werden. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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