Hallo Marie,
bei geringfügigen Beschäftigungen, die ab 01.01.2013 neu aufgenommen werden, besteht jetzt Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, sofern der Arbeitnehmer nicht beim Minijobarbeitgeber die Befreiung von der Versicherungspflicht schriftlich beantragt hat. Liegt der Arbeitsverdienst unter 175,00 €/mtl. wird der Arbeitnehmeranteil immer von diesem Betrag errechnet. Bei einem Beitragssatz von 18,9 % beträgt somit der gesamte Rentenversicherungsbeitrag 33,08 €.
Der Arbeitgeber zahlt immer 15 % vom tatsächlichen Verdienst. In diesem Fall 4,80 € (15 % von 32,00 €). Der Differenzbetrag zu 33,08 € beträgt 28,28 € und ist vom Arbeitnehmer zu tragen.