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Rentenversicherung monatlich?

von Hardmann14.10.2007 | 13:03
1199 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe letztes Jahr freiberuflich als Dozent gearbeitet. Anfang des Jahres war es nicht abzusehen, dass ich mehr als 400EUR im Durchschnitt pro Monat verdienen würde. Im September bekam ich einen lukrativen Auftrag, bei dem ich dann im letzten Quartal 5.000EUR verdiente (Gewinn gemacht habe). Bei der Krankenversicherung weiß ich, dass man sich monatsweise an/abmelden kann. Wie kann ich mich jetzt hier bezüglich der Rentenversicherung verhalten. Man hat mir gesagt, dass ich mich hätte versichern müssen. Vielen Dank für die Hilfe im voraus.

1 Antworten

bekissam 14.10.2007 | 19:14
Prinzipiell gilt § 15 SGB IV - Arbeitseinkommen - für Selbständige. Sie können jedoch im Einzelfall die besonderen Einkünfte in einem kürzeren Zeitraum nachweisen, in dem Sie für das betreffende Jahr jeden Monat einzeln belegen. § 15 SGB IV - Arbeitseinkommen (1) Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist. (2) Bei Landwirten, deren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13a des Einkommensteuergesetzes ermittelt wird, ist als Arbeitseinkommen der sich aus § 32 Abs. 6 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ergebende Wert anzusetzen.
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