Rentenversicherung Nachzahlung

von
steveb

Guten Tag,

ich bin zurzeit 18 Jahre und werde diesen Montag noch 19. Bis ich 18 war, habe ich jeden Monat Halbwaisenrente erhalten. Als ich 18 geworden bin wurde die Zahlung logischerweise eingestellt. Leider habe ich (bzw meine Mutter auf deren Konto es lief bis ich 18 geworden bin) nicht daran gedacht, die Zahlung erneut zu beantragen. Da ich aber seit September 2016 in Ausbildung bin, habe ich die Halbwaisenrente jetzt erneut beantragt, die Beraterin vor Ort konnte mir jedoch nicht versichern, ob ich eine Nachzahlung erhalte. Meine Frage ist jetzt, ob ich für die 12 Monate, in denen ich logischerweise keine Zahlung erhalten habe, eine Nachzahlung stattfindet, da sie mir ja eigentlich auch in der Zeit zustand?

von
chi

Für zwölf Monate sollte es gerade noch gehen.

von
steveb

Hallo „Unverstand“,

Was genau haben Sie davon solch ungeistige Kommentare in diesem Forum abzugeben? Das hilft niemanden genauso wie es niemanden interessiert.

von
W*lfgang

[quote=311353Meine Frage ist jetzt, ob ich für die 12 Monate, in denen ich logischerweise keine Zahlung erhalten habe, eine Nachzahlung stattfindet, da sie mir ja eigentlich auch in der Zeit zustand?[/quote]

Hallo steveb,

ab Antragstellung werden Hinterbliebenenrenten/hier Halbwaisenernte, für 12 Monate rückwirkend (nach)gezahlt, sofern die Anspruchsvoraussetzungen bestanden haben.

Da Sie über 18 hinaus auch in Ausbildung waren/sind, wird das so sein.

Ihre Krankenkasse wird ggf. noch mal nachfragen - je nachdem, ob Sie in rein schulischer oder beruflicher Ausbildung waren/sind/Familienversicherung weiter lief - und die KV neu 'einzuordnen' ist. Keine Bange, geht hier ggf. nur um die Erstattung von KV-Beiträgen zu Ihren Gunsten, draufzahlen müssen Sie nicht.

Gruß
w.
PS: "die Beraterin vor Ort" ...auf welchem Trödelmarkt sind Sie denn gewesen? Okay, wäre alles geklärt, wenn Sie hier nicht extra nachfragen müssten ;-)

Experten-Antwort

Dem Beitrag von W*lfgang können wir uns anschließen. Eine Hinterbliebenenrente wird für nicht mehr als 12 Kalendermonate vor dem Monat in dem Sie beantragt wurde geleistet. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird dann die Rente nachgezahlt, eventuelle Erstattungsansprüche anderer Stellen sind jedoch zu beachten.

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