Dem Beitrag von W*lfgang können wir uns anschließen. Eine Hinterbliebenenrente wird für nicht mehr als 12 Kalendermonate vor dem Monat in dem Sie beantragt wurde geleistet. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird dann die Rente nachgezahlt, eventuelle Erstattungsansprüche anderer Stellen sind jedoch zu beachten.