Eine selbständige Tätigkeit kann aufgrund des geringen Umfangs geringfügig und damit versicherungsfrei sein. Eine geringfügig vergütete selbständige Tätigkeit liegt vor, wenn das Arbeitseinkommen aus der Tätigkeit regelmäßig im Monat 400 EUR nicht übersteigt. Sie sind daher versicherungsfrei, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen nicht gezahlt werden. Für selbständig tätige Künstler und Publizisten gelten Besonderheiten.