Hallo! Beim Durchprüfen meiner Versicherungsunterlagen ist mir aufgefallen, dass die Deutsche Rentenversicherung mir für das Jahr 2009 nur den Mindestbetrag gutgeschrieben hat, obwohl ich wesentlich mehr freiwillig eingezahlt habe (bin Selbständiger). Für das Jahr 2010 wurde ebenfalls der Mindestbetrag gutgeschrieben, obwohl ich für dieses Jahr gar nichts eingezahlt habe. Kann es sein, dass so hohe Beträge nich mehr sinnvoll sind für mich und die RV auf die Beträge daher verzichtet. Ich bin 1948 geboren. Oder liegt nur ein gemeiner Buchungsfehler vor? Danke für die Hilfe. Hans Werner
26.03.2011, 11:48
von
Werner Johannes
26.03.2011, 12:01
von
Skatrentner
Hallo Hans Werner,
am besten rufen Sie am Montag bei der Rentenversicherung an und klären es dann persönlich, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
26.03.2011, 20:10
von
Grölgiganten
:P
Zitiert von: Werner Johannes
Hallo! Beim Durchprüfen meiner Versicherungsunterlagen ist mir aufgefallen, dass die Deutsche Rentenversicherung mir für das Jahr 2009 nur den Mindestbetrag gutgeschrieben hat, obwohl ich wesentlich mehr freiwillig eingezahlt habe (bin Selbständiger). Für das Jahr 2010 wurde ebenfalls der Mindestbetrag gutgeschrieben, obwohl ich für dieses Jahr gar nichts eingezahlt habe.
Kann es sein, dass so hohe Beträge nicht mehr sinnvoll sind für mich und die RV auf die Beträge daher verzichtet. Ich bin 1948 geboren. Oder liegt nur ein gemeiner Buchungsfehler vor?
Gebucht wurde richtig, doch Sie haben falsch gezahlt, vermute ich. Bei der Anmeldung zur freiwilligen Versicherung mussten Sie nämlich angeben, welche Beitragshöhe Sie monatlich wünschten. Damals werden Sie vermutlich "Mindestbeitrag" angegeben haben. Wenn Sie dann mehr einzahlen, ohne einen Verwendungszweck (Änderung der monatlichen Beitragshöhe) anzugeben, besteht ein Guthaben, dass fortlaufend verwendet wird, bis es aufgebraucht ist. Daher haben Sie für 2010 ebenfalls Mindestbeiträge, obwohl Sie nichts gezahlt haben. Bei der DRV arbeiten aber auch Menschen und die Möglichkeit eines Versehens bei der Veranlagung zur freiwilligen Versicherung ist nicht völlig auszuschließen. Rufen Sie an und fragen Sie nach, ob und wie da noch etwas zu regeln ist. Sie können sich auch an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden, die Ihnen dann behilflich ist. Ob und in welcher Höhe die Beitragszahlung für Sie sinnvoll ist, kann man Ihnen dort ebenfalls sagen.
28.03.2011, 11:38
Experten-Antwort
Hallo Werner Johannes,
es sieht alles danach aus, dass Sie im Antrag auf freiwillige Beitragszahlung als Beitragshöhe den Mindestbeitrag gewählt haben. Die dann zuviel gezahlten Beiträge Ihrerseits werden für die Zukunft, ggf. nach Rücksprache mit dem Versicherten, einbehalten und entsprechend verrechnet.
Genaueres erfahren Sie direkt über Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.