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rentenversicherung - rückkauf

von jutta-elisabeth23.04.2009 | 20:49
1539 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, ich habe 1994 eine "Rentenversicherung mit aufgeschobenem Berufsunfähgkeits-Zusatzversicherung Beizragsbefreiung" abgeschlossen. Ich habe bis jetzt 50Eu im Monat gezahlt und möchte die Versicheurung kündigen. Dies ist lt. Versicherung nicht möglich, da die Versicherung nicht gekündigt werden kann, nur zum vereinbarten Rentenbeginn. Bei Kündigung wird der Vertrag in eine beitragsfreie Rente umgewandelt. 2002 hatte ich ein Überschußguthaben von 416 2005 von 756 und lt. Mitteilung zum 01.06.2009 ein Überschussguthaben von 961 Euro. Die wirtschaften wirklich gut. Meine Frage nun: Kann das möglich sein, dass ich die Versicherung nicht zurückkaufen kann? Ich danke den Experten. VG jutta

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leider kann ich die Frage zur privaten Versicherung nicht ausreichend beantworten (siehe auch Hinweis von Chris).

2 Antworten

Chrisam 24.04.2009 | 06:23
In einem Forum der GESETZLICHEN Rentenversicherung kann so eine Frage schlecht beantwortet werden.
Heinericham 24.04.2009 | 08:17
wenn vertraglich eine kündigung ausgeschlossen sein sollte, so könnten sie ggf. die Beitragszahlung ruhend stellen. Evtl. kann Ihnen die Verbraucherzentrale hier weiterhelfen.
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