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Rentenversicherung / Stipendium

von Oskar16.09.2007 | 13:16
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Hallo zusammen, ich beziehe in Kürze ein dreijähriges Promotionsstipendium. Um eine Lücke bei den Wartezeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung zu vermeiden, überlege ich, freiwillig den Mindesbeitrag von gut 79 € monatlich in die Rentenkasse einzuzahlen. Ich frage mich nun folgendes: Stimmt meine Information, dass ich damit Wartezeiten erfülle, um auf die 35 Jahre zu kommen? Ich finde das vor allem vor dem Hintergrund interessant, mir die Option offen zu halten, mit Abschlägen mit 63 in Rente gehen zu können! Erwerbe ich damit einen Rentenanspruch von ca. 4,50 € monatlich bei einjähriger Beitragszahlung? Kann ich bei Einzahlung der gut 79 € theoretisch auch einen Riesterrentenvertrag abschließen? Bringt die Einzahlung der gut 79 € weitere Vor- oder Nachteile mit sich, die ich möglicherweise übersehen habe? Besten Dank im Voraus!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Oskar,

Ihre Fragestellung ist sehr komplex und sollte besser in einem perönlichen Beratungsgespräch in einem Auskunfts- und Beratungsgespräch eines Rentenversicherungsträgers geklärt werden. Auf alle Einzelheiten einzugehen würde leider den Rahmen dieses Forums sprengen. Ich möchte dennoch versuchen, wenigstens kurz zu den Fragen Stellung zu nehmen:

"Stimmt meine Information, dass ich damit Wartezeiten erfülle, um auf die 35 Jahre zu kommen?"

Ja. Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet.

"Ich finde das vor allem vor dem Hintergrund interessant, mir die Option offen zu halten, mit Abschlägen mit 63 in Rente gehen zu können!"

Ob Sie eine Rente mit 63 Jahren ohne Abschläge in Anspruch nehmen können, hängt nicht zuletzt von Ihrem - mir nicht bekannten - Geburtsjahr/-monat ab. Insofern läßt sich hier darüber nur spekulieren, zumal eh nur die derzeit gültige (und auch in zukunft noch veränderbare!) Rechtslage berücksichtigt werden kann.

In diesem Zusammenhang sollte ich auch erwähnen, dass diese Möglichkeit derzeit ohnehin nur noch vergleichsweise rentennahen Geburtsjahrgängen offen steht (Stichwort: Anhebung der Altersgrenzen).

"Erwerbe ich damit einen Rentenanspruch von ca. 4,50 € monatlich bei einjähriger Beitragszahlung?"

Der Mindestbeitrag in Höhe von derzeit 79,60 EUR ergibt bei einjähriger Beitragszahlung derzeit eine Rentensteigerung von 4,25 EUR monatlich.

"Kann ich bei Einzahlung der gut 79 € theoretisch auch einen Riesterrentenvertrag abschließen?"

Eine staatliche Förderung eines Riestervertrages setzt eine mittelbare oder unmittelbare Förderberechtigung voraus. Mit der Zahlung freiwilliger Mindestbeiträge läßt sich eine solche Förderberechtigung nicht erreichen.

"Bringt die Einzahlung der gut 79 € weitere Vor- oder Nachteile mit sich, die ich möglicherweise übersehen habe?"

Aus der Zahlung der freiwilligen Beiträge können sich verschiedene Vor- aber auch (zumindest theoretisch in der Gesamtschau der Versicherungsbiografie) Nachteile ergeben. Dies läßt sich jedoch nur anhand des konkreten Einzelfalls beurteilen. Ich kann Ihnen daher nur dringend eine persönliche Beratung (wie oben dargestellt) empfehlen.

Weitere Informationen können Sie im Übrigen auch der Broschüre "Freiwillige Versicherung - mehr Rente im Alter" entnehmen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/freiwillige__versicherung__mehr__rente__im__alter,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/freiwillige_versicherung_mehr_rente_im_alter

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