Hallo RaHa,
Sie selbst müssen bezüglich Ihrer Rentenversicherung gar nichts veranlassen. Es ist Aufgabe der Arbeitgeber, die Anmeldung einer Beschäftigung bzw. Entgeltmeldungen usw. an die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse) weiterzuleiten. Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen sind die Meldungen immer bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) einzureichen. Ihr Beitragsanteil zur Sozialversicherung, den Sie selbst zahlen müssen, geht aus der Lohnabrechnung hervor und wird vom Arbeitgeber direkt von Ihrem Bruttolohn abgezogen.