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Experten-Antwort

Rentenversicherung Studentische Hilfskraft

von RaHa21.11.2017 | 19:44
1287 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit Oktober 2017 an meiner Universität als studentische Hilfskraft angestellt. Ich wurde informiert, dass ich als Minijobberin einen Rentenbeitrag von 3,7% zahlen muss, jedoch kam nie eine Aufforderung dazu. Muss ich dies selbst irgendwo anmelden? Und wie und wo tu ich dies? MfG RaHa

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RaHa,

Sie selbst müssen bezüglich Ihrer Rentenversicherung gar nichts veranlassen. Es ist Aufgabe der Arbeitgeber, die Anmeldung einer Beschäftigung bzw. Entgeltmeldungen usw. an die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse) weiterzuleiten. Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen sind die Meldungen immer bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) einzureichen. Ihr Beitragsanteil zur Sozialversicherung, den Sie selbst zahlen müssen, geht aus der Lohnabrechnung hervor und wird vom Arbeitgeber direkt von Ihrem Bruttolohn abgezogen.

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1 Antworten

W*lfgangam 22.11.2017 | 00:24
Hallo RaHa, Sie werden einen Fragebogen vom AG/der Uni vorgelegt bekommen haben, in dem Sie wählen können, ob Sie der üblichen Versicherungspflicht im Minijob widersprechen und damit versicherungsfrei sein wollen, oder die vorrangige Versicherungspflicht bestehen lassen wollen. _Müssen_ müssen Sie die 3,7 % nicht zahlen, grundsätzlich wäre es aber empfehlenswert, diese kleinen Pflichtbeiträge/kostet nur max. 16,65 € im Monat von den 450 €, einfach für Ihr Rentenkonto mitzunehmen ...was später dann im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit folgt, steht auf einem anderen Blatt/können Sie/alle Anderen hier auch heute noch nicht einschätzen. Ein 'Anmeldung' dazu/dagegen ist Sache des AG nach Ihrer Entscheidung, das geht automatisch - und je nach Wahl landen in Ihrem Rentenkonto bereits Pflichtbeiträge Monat für Monat oder nur geringe Teilmonate. Wenn Sie das/Rentenansprüche interessiert, sollten Sie demnächst mal eine örtliche Beratungsstelle aufsuchen, um sich dort über die aktuellen Ansprüche aus der DRV zu informieren. Gruß w.
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