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Experten-Antwort

Rentenversicherung und Arbeitsamt

von Rudi03.03.2021 | 22:09
94 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Angenommen man stellt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, die RV lehnt diesen ab und nennt als Verweisung "Parkplatzwächter". Somit trägt das Risiko für die Arbeitsvermittlumg die Arbeitslosenversicherung. Kann man mit o. g. bei der Agentur für Arbeit aufschlagen und dort mitteilen, dass man gesundheitlich schon überprüft wurde und man somit eine Vermittlung als Parkplatzwächter anstrebt? Lachen die da oder gucken die tatsächlich mit einem zusammen nach diesem Job? Wer hier antworten tut, ist Sache der AfA, der Berufsvorschlag kommt ja aber von der RV, nur muss eine andere Behörde das ausführen? Oder interessiert das nicht, was die RV feststellt? Also konkret, welchen Stellenwert hat die Verweisung der RV auf dem Arbeitsamt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rudi,

auslachen sollte Sie wirklich niemand, vor allem dann nicht, wenn Sie sich um Arbeit bemühen.

Tatsächlich wäre es ratsam, sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen und weitere Schritte zu besprechen.

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2 Antworten

Schadeam 03.03.2021 | 22:54
Das Risiko tragen erst mal Sie! Sie kriegen keine Rente und brauchen einen Job.....
najaam 04.03.2021 | 10:06
Bei Verweisungsberufen handelt es sich um Beispiele. Wenn die DRV also sagt "Parkplatzwächter geht noch" bedeutet das nicht, das alle andereren Berufe ausgeschlossen sind. Was aus meiner Sicht sinnvoller ist, und wo dann auch bestimmt keiner lacht, wäre sich von der DRV das medizinische Leistungsbild geben zu lassen und bei der Afa vorzulegen. Sie hätten dann schwarz auf weiß den Beleg, was Sie noch arbeiten können. Und die AfA muss gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigen.
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