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Experten-Antwort

Rentenversicherung während 1 Monat Unterbrechung zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen

von Elena04.11.2014 | 14:01
3945 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich habe meinen Arbeitsvertrag zum 31.12.2014 selbst gekündigt und werde zum 1.2.2015 ein neues Beschäftigungsverhältnis aufnehmen (Arbeitsvertrag besteht auch schon). Die Lücke von 1 Monat ist so von mir gewollt. Aufgrund der Eigenkündigung würde ich bei der Arbeitsagentur eine Sperrzeit von (vorauss.) 12 Wochen bekommen. Ich würde in dem 1 Monat also kein ALG bekommen, Krankenversicherung würde auch nicht übernommen werden. Gibt es aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht einen Grund, mich für diesen 1 Monat arbeitslos zu melden? Sonst fällt mir kein Grund ein und ich würde mir dann den damit verbundenen Bürokratieaufwand ersparen. Danke und Gruß, Elena

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elena,

bei einer Sperrfrist im Januar würden Sie auch bei einer Arbeitslosigkeitsmeldung keine rentenrechtliche Zeit anerkannt bekommen.

Sie könnten allerdings für diesen Monat einen freiwilligen Beitrag zahlen. Es ist aber angesichts Ihres Lebensalters (= 30 Jahre) und der damit verbundenen langen Zeitspanne, bis Sie in Rente gehen werden, schwierig zu beurteilen, ob Sie jemals diesen Monat für die Erfüllung einer Wartezeit für eine rentenrechtliche Leistung brauchen werden. Die Rentensteigerung bei einem freiwilligen Beitrag ist auf jeden Fall gering.

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5 Antworten

Kilianam 04.11.2014 | 14:21
Abhängig von Ihren Versicherungszeiten / Alter, könnte es ggf. sinnvoll sein für diesen Monat einen freiwilligen Beitrag zu zahlen.
Elenaam 04.11.2014 | 14:44
Ich bin 30 Jahre alt, arbeite und zahle fast ununterbrochen die Beiträge seit ich 23 bin (davor Studium & Schule).
Schadeam 04.11.2014 | 15:33
Die 35 Jahre, die man braucht um mit 63 in Rente gehen zu können, schaffen Sie wohl auch ohne diesen einen Beitrag. Die 45 Jahre um mit 67 abschlagsfrei gehen zu können, schaffen Sie ohnehin nicht, wenn Sie erst mit 23 angefangen haben zu arbeiten. Ein Mindestbeitrag kostet 85,05 € und bringt vielleicht 35 Cent Steigerung der Monatsrente. Wenn Sie auf ein lückenloses Konto wert legen, zahlen Sie halt......oder eben nicht.
Kai-Uweam 04.11.2014 | 16:09
Aber zum Glück schafft sie ja die 5 Jahre, um mit 67 abschlagsfrei zu gehen ;-)
Schadeam 04.11.2014 | 16:18
danke Kai-Uwe sollte natürlich "65" heißen und nicht "67". :)
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