Hallo Elena,
bei einer Sperrfrist im Januar würden Sie auch bei einer Arbeitslosigkeitsmeldung keine rentenrechtliche Zeit anerkannt bekommen.
Sie könnten allerdings für diesen Monat einen freiwilligen Beitrag zahlen. Es ist aber angesichts Ihres Lebensalters (= 30 Jahre) und der damit verbundenen langen Zeitspanne, bis Sie in Rente gehen werden, schwierig zu beurteilen, ob Sie jemals diesen Monat für die Erfüllung einer Wartezeit für eine rentenrechtliche Leistung brauchen werden. Die Rentensteigerung bei einem freiwilligen Beitrag ist auf jeden Fall gering.