Hallo Sebastian,
hinsichtlich Ihrer rentenversicherungsrechtlichen Frage kann ich den Beiträgen von Paul und Wolfgang zustimmen. Zur Klärung der krankenversicherungsrechtlichen Frage wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Krankenkasse.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Hallo Sebastian,
hinsichtlich Ihrer rentenversicherungsrechtlichen Frage kann ich den Beiträgen von Paul und Wolfgang zustimmen. Zur Klärung der krankenversicherungsrechtlichen Frage wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Krankenkasse.
Hallo Sebastian,
aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht kann ich dem Beitrag von Chris nur zustimmen.
Zum Überbrückungstatbestand:
Bestimmte Anrechnungszeiten liegen nur vor, wenn eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit oder ein versicherter Wehr- oder Zivildienst unterbrochen ist; das gilt nicht für Zeiten nach Vollendung des 17. und vor Vollendung des 25. Lebensjahres.
Das Unterbrechungserfordernis ist erfüllt, wenn sich die Anrechnungszeittatsache grundsätzlich unmittelbar an eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit anschließt. Für den unmittelbaren Anschluss ist es ausreichend, wenn die Lücke keinen vollen Kalendermonat umfasst. Bei einer zeitlich größeren Lücke kann der Tatbestand der Unterbrechung einer Beschäftigung/selbstständigen Tätigkeit durch das richterrechtlich entwickelte Rechtsinstitut des so genannten Überbrückungstatbestandes gewahrt werden.
Ein Überbrückungstatbestand bewirkt also, dass der Anschluss an die versicherte Beschäftigung/Tätigkeit nicht verloren geht, auch wenn in diesem Zeitraum kein Tatbestand einer rentenrechtlichen Zeit erfüllt ist.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.