Hallo Frank,
Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten und sonstige beamtenähnlich Beschäftigte sind versicherungsfrei in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung, wenn sie nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.
In der Rentenversicherung besteht regelmäßig Versicherungsfreiheit.
Zukunftsbezogene Aussagen kann ich hierzu leider nicht tätigen.