Hallo zusammen,
ich habe bzgl. des o.a. Kombination eine Frage.
Ich habe von 1986-96 in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt und 7,7485 Punkte erreicht. Eine Auszahlung der Rentenversicherungsbeiträge ist deshalb nicht möglich.
1996 wechselte ich als Beamter mit 26Jahren in den öffetnlichen Dienst des Landes NRW.
Mein aktuelles Pensionseintrittsalter ist mit 63.
Da ich aber keine 40 Beitragsjahre im öffentlichen Dienst einzahle, bekomme ich deswegen Abzüge.
Meine aktuelle Information ist, dass ich den Anspruch aus der Deutschen Rentenvesicherung erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres erlange Heißt im Klartext, von 63 bis 68 fünf Jahre Abzüge, während ein vergleichbarer Beamter, der direkt im öffentlichen Dienst angefangen ist, keine Abzüge hat und mit 63 seine volle Pension bekommt, obwohl dieser insgesamt nicht länger im Arbeitsleben ist, als ich es bin.
Kann das so richtig sein?
Gibt es eine andere Lösung?
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Viele Grüße
Robbe