Hallo "Stefan",
die Vorschriften über die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung gelten grundsätzlich für alle Personen, die im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches beschäftigt sind (sogenanntes Territorialitätsprinzip).
Oder kurz: Wer in Deutschland beschäftigt ist unterliegt auch der Deutschen Sozialversicherung!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung