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Experten-Antwort

Rentenversicherungsbeiträge

von Zschortau04.03.2014 | 12:35
1440 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, wenn man sich privat in der Krankenkasse versichert, nicht weil man selbstständig ist sondern auf Grund der Höhe des Verdienstes und man erkrankt und bezieht nach 42 Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber anschließend Krankentagegeld durch die PKV - ist man gesetzlich verpflichtet während des Bezuges von Krankentagegeld durch die PKV Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. Wenn ja, nach welcher Höhe berechnet sich das. Dem Verdienst vor dem Bezug von Krankentagegeld bis zur BBG oder der Höhe des Krankentagegeldes? Wer kommt dann für den Arbeitgeberanteil auf? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den ausführlichen Erläuterungen von W*lfgang kann ich mich nur anschließen. Es besteht also keine gesetzliche Pflicht, sondern man kann einen Antrag auf Versicherungspflicht für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit stellen. Eine persönliche Rentenberatung sollte vorab erfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 04.03.2014 | 19:36
Hallo Zschortau, Kernsätze zu Ihren Fragen: "Bei Arbeitsunfähigen und Rehabilitanden, die keinen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung haben, wird der Beitrag aus einem Betrag in Höhe von 80 % des zuletzt für einen vollen Kalendermonat versicherten Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens berechnet." "(...), zahlen den Beitrag zur Rentenversicherung in voller Höhe alleine." Merkblatt: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Antrag: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Erläuterungen zum Antrag: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Gruß w.
W*lfgangam 04.03.2014 | 22:21
...vergaß: verpflichtet sind Sie nicht, Sie 'dürfen' auf Antrag in die Pflichtversicherung - kann im Hinblick auf EM-Rente sinnvoll sein, auf lange Versicherungsjahre/vorzeitiger Rentenbeginn ggf. auch auf die Rentenhöhe Auswirkungen haben (Gesamtleistungsbewertung/Durchschnittswert, der für bestimmte Zeiten wichtig sein kann). -> Beratung vorher sinnvoll! Gruß w.
Zschortauam 05.03.2014 | 18:46
Vielen Dank für die kompetente Antwort.
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