Guten Tag,
wenn man sich privat in der Krankenkasse versichert, nicht weil man selbstständig ist sondern auf Grund der Höhe des Verdienstes und man erkrankt und bezieht nach 42 Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber anschließend Krankentagegeld durch die PKV - ist man gesetzlich verpflichtet während des Bezuges von Krankentagegeld durch die PKV Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. Wenn ja, nach welcher Höhe berechnet sich das. Dem Verdienst vor dem Bezug von Krankentagegeld bis zur BBG oder der Höhe des Krankentagegeldes? Wer kommt dann für den Arbeitgeberanteil auf?
Danke.