Guten Tag "Andrea P.",
grundsätzlich muss von jeder versicherungspflichtigen Beschäftigung ein Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt werden. Ausnahmen gibt es u.a. für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht und keine "Versicherteneigenschaft" haben.
Das bedeutet, dass Sie bis dahin keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt und kein Kind erzogen haben oder die gezahlten Beiträge wurden erstattet.
Prüfen kann das Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte wie Sie einen Rentenanspruch erwerben oder sich die Beiträge erstatten lassen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung