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für die Arbeitslosenversicherung gelten besondere beitragsrechtliche Regelungen, insbesondere, wenn sich der Bundesfreiwilligendienst unmittelbar an ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis anschließt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu Belangen der Arbeitsförderung keine Aussagen treffen. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Feststellung der Bemessungsgrundlage und einem ggf. nach dem Bundesfreiwilligendienst zu zahlendem Arbeitslosengeld an ein Agentur für Arbeit.
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