Sehr geehrter Rentenexperte,
wenn ich kein Krankengeld mehr erhalte, aber dennoch ohne Lohn in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe, muss ich dann weiterhin Beiträge in die DRV einbezahlen?
Danke und grüße
Sehr geehrter Rentenexperte,
wenn ich kein Krankengeld mehr erhalte, aber dennoch ohne Lohn in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe, muss ich dann weiterhin Beiträge in die DRV einbezahlen?
Danke und grüße
Nach Auslaufen des Krankengeldes gibt es Nahtlosigkeitsgeld von der Arbeitsagentur. Und die zahlen dann auch für Sie die Beiträge für die DRV.
Hallo Ludmila,
Sie sollten sich rechtzeitig vor Ablauf des Krankengeldbezugs mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.
Sofern Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) haben, werden dann auch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
Auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung können Sie sich persönlich beraten lassen.
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