Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenversicherungsbeitraege - Erstattung

von SD26.04.2020 | 22:05
84 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich komme aus Bulgarien und habe Deutschland in 2012 verlassen. Ich habe ca. 75 Rentenversicherungsbeitraege bezahlt. Seit 2013 lebe und arbeite ich in Italien, wo ich auch rentenversichert bin, und sehr sehr wahrscheinlich werde ich nach Deutschland nicht mehr zurueckkehren. Kann ich mir die Rentenversicherungsbeitraege erstatten lassen (ich weiss,dass ich damit den Anspruch verliere)? Ich weiss, dass es zwischen EU-Staaten ein Sozialverischerungsabkommen gibt, aber kann ich mir trotzdem die Beitraege erstatten lassen und unter welchen Umstaenden? Zurzeit bin ich 39 J.a. Vielen Dank SD

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für den Fall, dass Sie in verschiedenen europäischen Ländern gearbeitet haben, beantwortet Ihnen das nachstehende Merkblatt Ihre Fragen zur Alterssicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Mitteldeutschland/DE/Allgemein/Downloads/Broschüre%20Leben%20und%20Arbeiten%20in%20Europa.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Bitte bewahren Sie die Unterlagen über die jeweiligen Beschäftigungen im Ausland sehr sorgfältig auf. Sie werden im späteren Rentenverfahren dringend notwendig.

Bitte lassen Sie diese Zeiten rechtzeitig in Ihrem Versicherungskonto vormerken. Die Rentenversicherungsträger und örtlichen Beratungsstellen helfen Ihnen dabei. Ihre Ansprechpartner können sie ebenfalls der Broschüre entnehmen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Rentenschmiedam 27.04.2020 | 07:02
Hallo, Sie ind EU-Bürger und als solcher in der Deutschen RV berechtigt sich freiwillig zu versichern. Eine Beitragserstattung ist nicht möglich. Die einzelnen Beitragszeiten in den jeweiligen Mitgliedsstaaten werden im Rentenfall zur Überprüfung der erforderlichen Wartezeiten zusammengerechnet, aber grundsätzlich zahlt jeder Staat seine eigene Rente an Sie. Beantragen müssen Sie die Rente aber nur in Ihrem Wohnsitzland. Der dortige RV-Träger wird das Verfahren dann bei den Trägern der anderen Staaten einleiten. Mit besten Grüßen
SDam 27.04.2020 | 10:23
Hallo, vielen Dank fuer Ihre schnelle Antwort! Gibt es keine Ausnahmen? Da es sich groesstenteils um die Zeit handelt, in der ich studiert habe, die Rente laut der Renteninfo ist sehr sehr sehr klein, wuerde ueberhaupt keinen Unterschied machen. Auf der anderen Seite, kann ich mir momentan nicht leisten, mich in Deustchland freiwillig zu versichern. Ich wuerde auch gerne auf meinen Anspruch auf Rente in Deutschland verzichten. Gibt es ueberhaupt keine Loesung? Vielen Dank SD
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026