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Rentenversicherungsbeiträge zurückholen

von helga_odina15.09.2009 | 12:45
1752 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend zusammen, ich habe da eine Frage. Ich bin Studentin und komme aus einem Land, das zu EU nicht gehört. Zurzeit arbeite ich bei der Post und habe einen Teilzeitvertrag, das heißt, ich bin nicht auf 400-Euro-Basis angemeldet und bekomme knapp über 500. Von mir werden keine Lohnsteuer abgezogen außer für die Rentenversicherung. Meine Frage ist das Folgende: kann ich die Rentenversicherungsbeiträge, die ich zahle, durch eine Steuererklärung zurückholen? Kann es sein, dass ich rentenversicherungspflichtig nicht bin? Schließlich habe ich nicht vor, für immer in Deutschland zu bleiben, was bedeutet, dass ich auch keine Rente hier bekommen werde. Vielen Dank für eure Antworten im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Helga

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.09.2009 | 13:50

Hallo Helga,

nach Ihrer Schilderung erhalten Sie ein mtl. Entgelt von ca. 500 EUR. Dies unterliegt der Rentenversicherungspflicht. Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Die Beiträge können Ihnen erstattet werden, wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen und zukünftig in einem Staat leben werden, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. Darüberhinaus dürfen Sie auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Es gibt allerdings für die Beitragserstattung eine Wartefrist von 2 Jahren nach Entrichtung des letzten Pflichtbeitrages. Erst dann können die Beiträge auf Antrag erstattet werden.

1 Antworten

Unbekanntam 15.09.2009 | 19:23
Hallo Helga, naja, ohne Experte mal sein zu müssen, denken sie doch mal logisch nach. Sie haben nicht vor dauerhaft in Deutschland zu bleiben? Wieso sollte das Ihnen der Staat glauben? Wer garantiert das sie nicht morgen ihren Traumprinzen finden und doch hier bleiben?
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