Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Helga,
nach Ihrer Schilderung erhalten Sie ein mtl. Entgelt von ca. 500 EUR. Dies unterliegt der Rentenversicherungspflicht. Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Die Beiträge können Ihnen erstattet werden, wenn Sie Deutschland dauerhaft verlassen und zukünftig in einem Staat leben werden, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat. Darüberhinaus dürfen Sie auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Es gibt allerdings für die Beitragserstattung eine Wartefrist von 2 Jahren nach Entrichtung des letzten Pflichtbeitrages. Erst dann können die Beiträge auf Antrag erstattet werden.
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