Hallo Experten-Team,
in diesem Jahr habe ich insgesamt 6.180EUR Übergangsgeld und 5.320EUR Krankengeld erhalten.
Wieviel Beiträge werden dafür an die DRV abgeführt? Jeweils 18,7% - d.h. 1.156EUR bzw. 995EUR?
Danke im Voraus und viele Grüße
Thomas
Hallo Experten-Team,
in diesem Jahr habe ich insgesamt 6.180EUR Übergangsgeld und 5.320EUR Krankengeld erhalten.
Wieviel Beiträge werden dafür an die DRV abgeführt? Jeweils 18,7% - d.h. 1.156EUR bzw. 995EUR?
Danke im Voraus und viele Grüße
Thomas
Hallo Sven,
für Ihr Rentenkonto/die Höhe Ihrer Rente zählen andere Werte, nicht die Beiträge, die Dritte von Sozialleistungen zu zahlen haben.
Ihre Frage zielt worauf ab?
Gruß
w.
Hallo W*lfgang,
ich zahle noch freiweillige Beiträge für mein Studium nach dem 25.Geburtstag nach.
Diese Beiträge kann ich von der Steuer absetzen - aber zusammen mit den Beiträgen aus meinem Arbeitsverhältnis und den Beiträgen aus Kranken- und Übergangsgeld nur insgesamt bis zu 22.766EUR (Maximaleitrag 2016 für Basisrente).
Um zu wissen, wieviel ich dieses Jahr noch einzahlen kann, möchte ich wissen, wieviel Beiträge bereits durch Kranken- und Übergangsgeld ausgeschöpft sind.
Falls es hilft: Ich bin ledig und habe keine Kinder.
Sven
Hallo Sven,
wenn Sie ELSTER oder ein anderes Steuerberechnungsprogramm nutzen, können sie in eine fiktive Einkommensteuererklärung machen.
Machen sie alle erfordderlichen Angaben incl. des Sozialleistungsbezuges (Ü-Geld und Krankengeld, die Bescheinigungen für das FA können sie bei den Leistungsträgern anfordern), dann sehen sie in der Probeberechnung wie weit sie ihren Sonderausgabenabzug bereits ausgeschöpft haben.
Wenn sie anschließend die beabsichtigten freiwilligen Beiträge eingeben wird ggf. automatisch eine Begrenzung vorgenommen und sie können ihr beabsichtigte Beitragszahlung anpassen.
Hallo Sven,
für die Beitragseinzahlungen aufgrund des Bezuges von Übergangs- und Krankengeld ist nicht entscheidend wie hoch der Auszahlungsbetrag ist.
Für die Berechnung der Beiträge ist als beitragspflichtige Einnahme 80 % des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitentgelts oder Arbeitseinkommen maßgebend.
Sie können sich von der Krankenkasse und der Rentenversicherung Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt für die jeweiligen Zahlungen anfordern. Hieraus müssten die gewünschten Angaben ersichtlich sein.
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