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Experten-Antwort

Rentenversicherungsbeitrag

von Angestellter und Handwerker07.03.2019 | 14:26
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4 Antworten

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Hallo, meine Frage lautet, muss ich wirklich zusätzlich Rentenversicherungsbeiträge zahlen? Zu meiner Person bzw. zu meinem Fall. Ich bin fest Angestellter, habe einen Hohen Jahres brutto, welches sogar oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bin seti 13 Jahren im Berufsleben. Habe jetzt seit kurzem ein Gewerbe angemeldet und bin auch in der Handwerkskammer eingetragen. Muss ich für das Handwerkergewerbe Rentenversicherungsbeiträge zahlen, auch wenn ich mit meinem Hauptjob bereits das Maximal mögliche schon einzahle und über der Beitragsbemessungsgrenze bin?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja, Sie müssen auch als versicherungspflichtiger selbständiger Handwerker Beiträge zahlen.

Übersteigen die beitragspflichtigen Einnahmen beim Zusammentreffen mehrerer Versicherungsverhältnisse die Beitragsbemessungsgrenze, so sind die beitragspflichtigen Einnahmen für die Beitragsberechnung nach dem Verhältnis ihrer Höhe so zueinander zu mindern, dass die beitragspflichtigen Einnahmen zusammen höchstens die Beitragsbemessungsgrenze erreichen. Dies gilt auch bei einem Zusammentreffen von beitragspflichtigen Einnahmen aus einer abhängigen Beschäftigung mit beitragspflichtigen Einnahmen aus einer versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit.

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3 Antworten

Pegasusam 14.03.2019 | 08:37
Wenn Sie schon mehr als 18 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung insgesamt eingezahlt haben, können Sie sich von der Handwerkerpflichtversicherung befreien lassen und zahlen weiterhin nur die (vollen) Beiträge aus der Angestelltentätigkeit.
senf-dazuam 14.03.2019 | 09:47
Wenn wir schon dabei sind, die Sache komplett aufzurollen, interessiert mich folgendes: a) ob er nun aus Selbstständigkeit und Angestelltentätigkeit in Höhe der BBG Beiträge zahlt oder nur aus der Angestelltentätigkeit, ist doch egal. b) wenn er auch aus der Selbstständigkeit Beiträge zahlt, muss der Arbeitgeber weniger Lohnnebenkosten zahlen. c) wenn er auch aus der Selbstständigkeit Beiträge zahlt, dann zahlt er letztlich mehr für das gleiche Ergebnis, weil er dann ja auch den Arbeitgeberanteil zahlt. Was ist richtig? Danke für eure Meinung bzw. Antwort.
Valzuunam 14.03.2019 | 10:47
b + c sind richtig. So ist die -eindeutige- Rechtslage. Deshalb kann man nur noch über die Gründe des Gesetzgebers oder das subjektive Gerechtigkeitsempfinden sprechen. Aber an der Sache selbst ist nicht zu rütteln.
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