Hallo, meine Frage lautet, muss ich wirklich zusätzlich Rentenversicherungsbeiträge zahlen?
Zu meiner Person bzw. zu meinem Fall.
Ich bin fest Angestellter, habe einen Hohen Jahres brutto, welches sogar oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bin seti 13 Jahren im Berufsleben.
Habe jetzt seit kurzem ein Gewerbe angemeldet und bin auch in der Handwerkskammer eingetragen.
Muss ich für das Handwerkergewerbe Rentenversicherungsbeiträge zahlen, auch wenn ich mit meinem Hauptjob bereits das Maximal mögliche schon einzahle und über der Beitragsbemessungsgrenze bin?