Ja, Sie müssen auch als versicherungspflichtiger selbständiger Handwerker Beiträge zahlen.
Übersteigen die beitragspflichtigen Einnahmen beim Zusammentreffen mehrerer Versicherungsverhältnisse die Beitragsbemessungsgrenze, so sind die beitragspflichtigen Einnahmen für die Beitragsberechnung nach dem Verhältnis ihrer Höhe so zueinander zu mindern, dass die beitragspflichtigen Einnahmen zusammen höchstens die Beitragsbemessungsgrenze erreichen. Dies gilt auch bei einem Zusammentreffen von beitragspflichtigen Einnahmen aus einer abhängigen Beschäftigung mit beitragspflichtigen Einnahmen aus einer versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit.