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Rentenversicherungsbeitrag als Student

von Florian20.01.2009 | 14:42
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bin Student (24 Jahre), ledig und habe keine Kinder. Ich jobbe im Betrieb meines Vaters (bisher auf 300€) und habe davon freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Nun habe ich gelesen, dass mir diese Beiträge nicht angerechnet werden, da ich Student bin. Ist das richtig? Wenn dies richtig ist, wo sind meine Beiträge geblieben? Habe ich irgendeinen Anspruch diese zurück zu verlangen? Wie würde das aussehen wenn ich z.B. 401€ verdienen würde? 2.) Kann ich als Student mit 401€ auch riestern?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Julia,

wenn Sie unmittelbar vor Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, sind Sie auch weiterhin unmittelbar zulagenberechtigt. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit der mittelbaren Zulagenberechtigung. Tipp: Checken Sie Ihre Zulagenberechtigung doch einfach mit dem Riester-Check auf www.ihre-vorsorge.de:

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

5 Antworten

Brilleam 20.01.2009 | 14:47
Hallo Florian, zahlen Sie tatsächlich freiwillige Beiträge von Ihrem Einkommen oder haben Sie in Ihrem Minijob auf die Versicherungsfreiheit verzichtet? Falls letzteres zutrifft, dann sind Sie auch jetzt schon 'riesterfähig'. Wer hat Ihnen mitgeteilt, dass Beiträge neben einem Studium nicht zählen würden bzw. wo haben Sie das gelesen (immer auf die Seriosität der Quelle achten!). Suchen Sie im Zweifelsfall lieber das konkrete, kostenlose Gespräch bei Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung bzw. bei der DRV selbst - die Auskunft eines Steuerberaters in so speziellen Angelegenheiten der Sozialversicherung ist meist mit Vorsicht zu genießen und kostenpflichtig!
Florianam 20.01.2009 | 20:34
Hallo, ja die Seriösität war mir auch etwas zweifelhaft. Daher wollte ich nur auf Nummer Sicher gehen. Und: ja, ich zahle tatsächlich freiwillige Beiträge. Daher bin ich Riester fähig richtig? Vielen Dank
Brilleam 21.01.2009 | 07:54
Hallo Florian, mit freiwilligen Beiträgen gem. § 7 SGB X sind Sie grds. NICHT riesterfähig - wenn Sie gem. § 5 Abs. 2 SGB X auf die Versicherungsfreiheit im Minijob verzichtet haben sind Sie i.S.d. gRV versicherungspflichtig - und somit auch riesterfähig! Anders gefragt: Zahlen Sie im Monat mind. 79,60 EUR oder (deutlich) weniger ein?
Brilleam 21.01.2009 | 08:01
zu früh am Morgen: Es muss statt SGB X natürlich jew. richtig SGB VI heißen - Entschuldigung!
Juliaam 21.01.2009 | 18:19
Hallo! Wenn ich Erwerbsminderungsrente bekomme, gehöre ich dann trotzdem zum geförderten Personenkreis für die Riesterrente?
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