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Rentenversicherungsbeitrag-Arbeitslos+Krank

von klaus16.06.2007 | 13:13
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6 Antworten

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Hallo liebe Forumsteilnehmer! Ich bin seit 02/06 arbeitslos und krank, dabei hat das Arbeitsamt vom 31.01.06 - 14.03.06 einen täglichen Betrag von 71,34 E ( sind 80% vom zuvorverdienten Bruttogehalt )in die Rentenversicherung eingezahlt. Die Krankenkasse hat aber nur einen täglichen Betrag von 52,35 E vom 15.03.06 - 31.12.06 in die Rentenkasse gezahlt. Meine Frage: Hat hier die Krankenkasse richtig gerechnet, oder liegt hier ein Fehler vor den ich reklammieren muss. Vielleicht hat hier jemand Erfahrung und kann mir diese Frage beantworten. Im voraus herzlichen Dank dafür! Gruß Klaus !

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.06.2007 | 11:51

Beitragspflichtige Einnahmen für Ihr Rentenversicherungskonto sind nach § 166 Sozialgesetzbuch VI für Personen, die Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehen, gleichermaßen 80 % des vorher bezogenen Arbeitsentgeltes. Wenn also hierbei Differenzen auftauchen, sollten Sie diese mit Ihrer zuständigen Krankenkasse klären. Sie wird Ihnen mit Sicherheit weiterhelfen können.

5 Antworten

Antoniusam 16.06.2007 | 13:33
Niemals haben Arbeitsamt und Krankenkasse 71,34 € bzw. 52,35 € TÄGLICH in Ihre Rentenversicherung eingezahlt.
Schiko.am 16.06.2007 | 15:51
Da haben sie in der tat was verwechselt, dies gilt auch sinngemäß für das krankengeld. Bezogen auf das arbeitslosen gehe ich von 2.140 euro festgestellten durchschnittlichen bruttoentgelt der versicherungspflichtigen be- schäftigung für 12 monate vor leistungsbeginn aus. Teilen sie diesen betrag durch 30 tage kommen sie auf 71,34 kalender- täglich.Steuer und sozialversicherungsbeiträge abgezogen ergeben das leistungsgeld netto . Hiervon 60% ( 67% mit kind) ergibt das kalendertägliche arbeitslosengeld. Am ende der leistungszahlung erhalten sie aufgeschlüsselt für die steuer und auch für die rentenversicherung die beträge als gesamtsumme ge- nannt. Für die rentenversicherung gilt derzeit als voller beitrag 19,90 %, dies ist aber nicht ersichtlich. Der rentenzuwachs ergibt sich ja aus dem verdienst, bzw. aus den von der agentur genannten verrechnungsbeträgen. MfG.
klausam 16.06.2007 | 17:35
Hallo Antonius! Sie haben natürlich recht, ich habe mich falsch ausgedrückt. Es geht um die Endgeldbescheinigung die das Arbeitsamt dem Rentenversicherungsträger gemeldet hat. Das Arbeitsamt hat für 42 Tage 2996,64 E gemeldet. Die Krankenkasse für 291 Tage 15235 E. Wenn man diese Beträge durch die Tage teilt kommt man auf die Angaben die ich in meiner Frage gemacht habe Es stellt sich auf jedenfall so dar, das die Krankenkasse weniger gemeldet hat als das Arbeitsamt und ich denke das kann nicht normal sein. Bitte um Entschuldigung für meine mißverständlichen Angaben und hoffe das Sie mir einen Rat geben können. Vielen Dank! Gruß Klaus
Antoniusam 17.06.2007 | 13:51
Ich empehle Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen direkt an Ihre Krankenkasse zu wenden. Sollte es sich tatsächlich um einen Irrtum handeln, wird man ihn erkennen und korrigieren.
klausam 21.06.2007 | 18:57
Hallo liebe Forumsteilnehmer, liebe Expertin! Die Entgeldbescheinigung der Krankenkasse war tatsächlich fehlerhaft. Habe in der Zwischenzeit die berichtigte Entgeldbescheinigung, mit Entschuldigung der KK erhalten. Ich finde dieses Forum und die Ratschläge die man hier erhält sehr gut. Vielen Dank. Gruß Klaus !
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